Wie die Gemeinde Aeugst am Albis informiert, hat der Gemeinderat das Feuer- und Feuerwerksverbot auf das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet.
Gemeindehaus Aeugst am Albis.
Gemeindehaus Aeugst am Albis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

In Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 21. Juli 2022 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 27. Juli 2022 ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Aeugst am Albis erlassen.

Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.

Das Verbot gilt ab 29. Juli 2022 bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes und mindestens bis und mit 1. August 2022.

Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

1. AugustFeuerAeugst am Albis