Die Gemeinde Kilchberg hat die gesetzlich vorgeschriebene Lohngleichheitsanalyse durchgeführt.
Das Gemeindehaus Kilchberg (ZH).
Das Gemeindehaus Kilchberg (ZH). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) vom 14. Dezember 2018 verpflichtet alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang des Jahres 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigten, für das betreffende Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Die Gemeinde Kilchberg hat die Lohngleichheitsanalyse bei ihren Mitarbeitenden mit dem Standard-Analyse-Tool des Bundes unter Berücksichtigung der Qualifikations- und arbeitsplatzbezogenen Merkmalen durchgeführt. Basis bildete der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst von 209 Mitarbeitenden, wovon 130 Frauen und 79 Männer, im Referenzmonat März 2021.

Die Analyse hat ergeben, dass Frauen 2.2 Prozent weniger verdienen, was unter der Toleranzschwelle des Bundes von 5 Prozent liegt und somit kein Geschlechtseffekt darstellt. Die unabhängige Revisionsgesellschaft Balmer Etienne AG hat das Ergebnis formell überprüft und kommt ebenfalls zum Schluss, dass zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht.

Die Gemeindeverwaltung Kilchberg setzt somit den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit (Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung) um.

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