Wie die Gemeinde Kilchberg berichtet, setzt sich der Gemeinderat weiter für den Park ein und zieht das Urteil des Baurekursgerichts an das Verwaltungsgericht.
Das Gemeindehaus Kilchberg (ZH).
Das Gemeindehaus Kilchberg (ZH). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Im Herbst 2020 stimmte die Gemeindeversammlung von Kilchberg dem Projekt Mehrgenerationenpark in der Hochweid zu.

Das Projekt hat seinen Ursprung in einer Initiative von Jugendlichen, die sich in Kilchberg einen Skatepark wünschten.

Die Bedürfnisklärung mit weiteren Kreisen der Bevölkerung führte dann zum Projekt des Mehrgenerationenparks, der zusätzlich zur Skate-Anlage eine Boccia-Bahn, Street-Work-Anlagen, einen Kinderspielplatz und gute Sitzmöglichkeiten vorsieht.

Angesichts der bestehenden Infrastruktur in der Hochweid bot sich für einen solchen Mehrgenerationenpark der Standort in der Hochweid an.

Stimmrechtsrekurs im Sommer 2021 abgewiesen

Gegen die Abstimmung an der Gemeindeversammlung wurde beim Bezirksrat ein Stimmrechtsrekurs erhoben.

Nach einer Überweisung an das Baurekursgericht und einer anschliessenden Zurückweisung an den Bezirksrat wurde der Stimmrechtsrekurs im Sommer 2021 abgewiesen.

Danach arbeitete die Gemeinde das Bauprojekt detailliert aus und reichte das Baugesuch ein.

Anfang 2023 erteilte die Baukommission die baurechtliche Bewilligung. Gegen die Baubewilligung wurde beim Baurekursgericht Rekurs erhoben.

Baurechtliche Bewilligung aufgehoben

Im Dezember 2023 hiess das Gericht den Rekurs gut und hob die baurechtliche Bewilligung auf.

Das Gericht sprach dem Bauvorhaben die Zonenkonformität mit der kommunalen Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung (BZO)) zu.

Zwischen der kantonalen Richtplanung aus dem Jahr 2014 und der BZO aus dem Jahr 2012 liege jedoch ein Widerspruch vor.

Das Gericht bestätigte zwar den Grundsatz, dass einem nutzungskonformen Bauvorhaben Richtpläne nicht entgegengehalten werden können.

Mehrgenerationenpark am Standort nicht zulässig

Ausnahmsweise sei jedoch eine akzessorische (vorfrageweise) gerichtliche Überprüfung einer kommunalen, parzellenscharfen BZO auf die Konformität mit der übergeordneten, nicht parzellenscharfen Richtplanung zulässig.

Diese Voraussetzungen seien im Fall des Mehrgenerationenparks erfüllt.

Als Ergebnis der Überprüfung kommt das Gericht zum Schluss, die Abweichung von der BZO zur übergeordneten Richtplanung sei im vorliegenden Fall nicht geringfügig und der Mehrgenerationenpark am vorgesehenen Standort daher nicht zulässig.

Erstinstanzliches Urteil überzeugt nicht

Dieses erstinstanzliche Urteil überzeugt den Gemeinderat nicht. Das Urteil des Baurekursgerichts wird daher an das Verwaltungsgericht weitergezogen.

Der Gemeinderat sieht sich in der Pflicht, den Volksentscheid aus dem Jahr 2020 zu respektieren und sich weiter für den Mehrgenerationenpark am Standort Hochweid einzusetzen.

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