Weitere Verzögerung in der Schullandschaft Stalden
Die Beschwerdeführenden akzeptieren den Entscheid der Direktion des Innern und Justiz (DIJ) nicht und ziehen weiter.

Die Direktion des Innern und Justiz hat am 30. Juni 2020 die Beschwerde in allen Punkten abgewiesen. Dies, nachdem bereits das Regierungsstatthalteramt und das AGR zum gleichen juristischen Schluss gekommen sind.
Der vorliegende Entscheid der DIJ wird von den Beschwerdeführenden nicht akzeptiert. Sie ziehen diesen weiter an das Verwaltungsgericht.
Der Gemeinderat ist enttäuscht. Es ist mit einer weiteren Verzögerung zu rechnen und der dringend benötigte Schulraum kann nach wie vor nicht umgesetzt werden.