Neuorganisation des Betriebes im Schlossgutsaal in Münsingen
Wie die Gemeinde Münsingen mitteilt, wurde die Organisation des Betriebes im Schlossgutsaal beschlossen und Gebührentarife per 1. Januar 2024 angepasst.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Betrieb des Gemeindesaals im Schlossgut künftig vom Restaurantbetrieb zu entkoppeln und den Saal selber zu bewirtschaften.
Der Saalbetrieb soll autonom und unabhängig vom Restaurant funktionieren können. Zuständig ist das Hauswarteteam des Schulzentrums Schlossmatt.
Im Hauswarteteam sind zusätzliche Ressourcen geschaffen worden, damit die Leistungen wie Bestuhlung und Reinigung auch künftig termingerecht erbracht werden können.
Reservationsanfragen können seit dem 1. September 2023 wieder über die Gemeindewebseite oder bei der Reservationsstelle der Gemeinde Münsingen eingereicht werden.
Änderung Gebührentarife für den Schlossgutsaal
Eine neue Lösung für das Restaurant wurde bisher noch nicht gefunden und es wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis das Restaurant den Betrieb in irgendeiner Form wieder aufnehmen wird.
Der Gemeinderat hat die Benützungsverordnung Gemeindeanlagen per 1. Januar 2024 angepasst.
Davon betroffen sind auch die Gebührentarife für die Miete des Gemeindesaals im Schlossgut.
Aufgrund der massiv gestiegenen Nebenkosten (Fernwärme und Strom) und der Teuerung wurde eine Anpassung des Gebührentarifs für den Schlossgutsaal unumgänglich.
Orientierung an Gebührentarife der Schul- und Sportanlagen
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass der Schlossgutsaal weiterhin von der Münsinger Bevölkerung genutzt wird und insbesondere die Münsinger Vereine ihn für die Durchführung ihrer Anlässe weiterhin zu attraktiven Konditionen mieten können.
Der Gebührentarif für den Schlossgutsaal soll künftig verursachergerechter ausgestaltet werden und sich an den Gebührentarifen der Schul- und Sportanlagen orientieren.
Damit soll für alle Anspruchsgruppen Klarheit und Transparenz geschaffen und eine Vereinheitlichung der Gebührenerhebung erzielt werden.
Kostenneutraler Betrieb des Saals im Tarif B
Die Saalbenützenden haben die bezogenen Leistungen der Hauswartschaft deshalb künftig zu entschädigen.
Zudem soll der Saal im Tarif B künftig möglichst kostenneutral betrieben werden können.
Die Saalbenützenden haben künftig die Möglichkeit für den Auf- und Abbau der Bestuhlung sowie die Reinigung, eigenes Personal zur Unterstützung zu stellen, damit die Aufwandkosten reduziert werden können.
Verpflegung im Saal
Der Bezugszwang für die Saalbenützenden bei einem neuen Schlossgutwirt wird aufgehoben.
Die Organisatoren sind künftig frei bei der Wahl, wo und wie das Verpflegungsangebot organisiert werden soll.
Einerseits soll nach wie vor die Möglichkeit bestehen, beim künftigen Pächter des Schlossguts die Ware zu beziehen, andererseits können die Organisatoren auch ein externes Catering engagieren oder selber im Saal wirten.
Diese Änderung stellt für alle Saalbenützenden einen Mehrwert dar, durch welchen vermutlich ein Teil der höheren Gebührentarife kompensiert werden kann.
Anpassung Zuordnung zu den Tarifgruppen
Der Gemeinderat hat zudem Anpassungen der Zuordnung zu den unterschiedlichen Tarifgruppen vorgenommen.
Massgebend ist der Wohnsitz der verantwortlichen Person respektive der Sitz der veranstaltenden Organisation.
Vereine und gemeinnützige Institutionen mit Sitz in Münsingen können die Gemeindeanlagen und insbesondere den Schlossgutsaal nach wie vor zum günstigeren Tarif A mieten.
Privatpersonen aus Münsingen können die Gemeindeanlagen für den Eigengebrauch (Eigene Geburtstags- oder Hochzeitsfeier) ebenfalls zum Tarif A mieten.
Gebührentarife treten am 1. Januar 2024 in Kraft
Für kommerzielle Anlässe bezahlen alle Privatpersonen und Firmen neu den Tarif B. Die neuen Gebührentarife treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Alle vor diesem Datum abgeschlossenen Mietverträge für den Schlossgutsaal und die weiteren Gemeindeanlagen werden durch die Tarifänderung nicht tangiert und bleiben unverändert zu den beim Vertragsabschluss geltenden Konditionen bestehen.
Die angepasste Benützungsverordnung Gemeindeanlagen kann auf der Gemeindewebseite eingesehen und heruntergeladen werden.