Wie die Gemeinde Oppligen mitteilt, müssen Hauseigentümer spätestens bis am 4. November 2022 den Wasserzählerstand mittels Selbstablesung mitteilen.
Gemeindeverwaltung Oppligen.
Gemeindeverwaltung Oppligen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Ende Oktober 2022 werden den Hauseigentümern in Oppligen die Ablesetalons zur Erfassung des Wasserzählerstandes per Post zugestellt.

Die Gemeinde bittet die Haueigentümer, den aktuellen Stand des Wasserzählers in der Rubrik Zählerstand neu einzutragen und den Talon innert acht Tagen und spätestens bis am 4. November 2022 an die Gemeindeverwaltung Oppligen zu retournieren.

Gerne darf der Zählerstand der Gemeindeverwaltung auch per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Oppligen