In Oberdiessbach sollen Hundetaxen entrichtet werden
Wie die Gemeinde Oberdiessbach mitteilt, müssen Hundehalter für jeden gehaltenen Hund eine Hundetaxe zahlen. Die Abgabe beträgt 60 Franken pro Hund.

Alle Einwohner der Gemeinde Oberdiessbach haben für jeden gehaltenen Hund, der am Stichtag 1. August das Mindestalter von 6 Monaten erreicht hat, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Abgabe beträgt 60 Franken pro Hund. Die registrierten Hundehalter erhalten Anfang September 2022 eine Rechnung.
Falls sich seit dem letzten Bezug Änderungen ergeben haben (kein beziehungsweise neuer oder anderer Hund), werden die Hundehalter aufgefordert, dies der Finanzverwaltung bis spätestens Montag, 22. August 2022, persönlich am Schalter schriftlich oder telefonisch zu melden. Es sind auch Hunde anzumelden, welche am Stichtag das Mindestalter für die Hundetaxe 2022 noch nicht erreicht haben.
Alle Hunde müssen mit einem nummerierten Mikrochip gekennzeichnet sein. Aus diesem Grund wir darauf verzichtet, Kontrollmarken abzugeben. Die Meldepflicht der Hundehalter gegenüber der Gemeinde bleibt jedoch nach wie vor bestehen.
Widerhandlungen gegen die Tax- und Meldepflicht können mit einer Busse geahndet werden. Die Hundehalter haben zudem unabhängig von der Hundetaxe sämtliche Mutationen beim AMICUS direkt zu melden.