Aarberg fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzung auf

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Lyss-Aarberg,

Wie die Gemeinde Aarberg mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher bis zum 15. Mai 2022 den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern. - Gemeinde Mandach

Die Bevölkerung wird gebeten, folgende Hinweise bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen und Wegen zu beachten. Das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 schreibt unter anderem vor:

Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben. Äste dürfen nicht in das über der Strasse freizuhaltende Lichtraumprofil von 4,50 Metern Höhe hineinragen. Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist auf eine Höhe von 2,50 Metern frei zu halten. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inklusive Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist.

Die Bevölkerung wird ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen zu jeder Zeit auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückgeschnitten zu haben. Ab dem 15. Mai 2022 werden Kontrollen der Lichtraumprofile durchgeführt. Ein entsprechendes Merkblatt kann bei der Bauabteilung bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

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