Wegen Hitze: Lärmige Bauarbeiten bereits ab 6 Uhr erlaubt
Der Gemeinderat von Küttigen reagiert auf die hohen Temperaturen mit angepassten Arbeitszeiten. Lärmige Bauarbeiten dürfen bereits ab 6 Uhr starten.

Aufgrund der hohen Temperaturen in den kommenden Tagen hat der Gemeinderat gestützt auf Paragraph 13 Absatz 2 und 3 der kommunalen Polizeiverordnung die zulässigen Arbeitszeiten vorübergehend angepasst, wie die Gemeinde Küttigen mitteilt.
Seit dem 23. Juni 2026 bis auf Widerruf gelten folgende Sonderregelungen.
Lärmige Bauarbeiten bereits ab 6 Uhr erlaubt
Lärmige Bauarbeiten sowie der Einsatz lärmiger Maschinen dürfen an Werktagen bereits ab 6 Uhr beginnen. Ausserdem wird die Mittagsruhe auf 12 Uhr bis 12.30 Uhr verkürzt.
Bauarbeiten dürfen somit bereits ab 12:30 Uhr wieder aufgenommen werden.
Diese Ausnahmebewilligung gilt für sämtliche Baustellen auf dem Gebiet der Gemeinde Küttigen und bleibt in Kraft, bis sie von der Gemeinde wieder aufgehoben wird.
Geeignete Massnahme, um Hitzebelastung zu reduzieren
Während ausserordentlichen Hitzeperioden besteht eine erhebliche gesundheitliche Belastung für auf Baustellen tätige Personen und der Arbeitgeber ist verpflichtet, notwendige Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden zu treffen.
Die Verlagerung von Bauarbeiten in die frühen Morgenstunden ist geeignet um die Hitzebelastung zu reduzieren.










