Stille Wahlen für Aargauer Bezirksgerichtspräsidien erwartet

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Im Kanton Aargau werden die 40 Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten der Bezirksgerichte für die Amtsperiode 2021/2024 voraussichtlich in stiller Wahl gewählt. Bis zum Ablauf der Anmeldefrist am Freitag sind gleich viele Wahlvorschläge eingereicht worden wie es Ämter gibt.

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Wahlen. (Symbolbild) - Keystone

Der Wiederwahl stellen sich 38 bisherige Präsidentinnen und Präsidenten für die elf Bezirksgerichte, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte. Für die Bezirksgerichte in Baden und Zofingen gibt es je eine Erstkandidatur.

Da sich für alle Gerichtspräsidiumsstellen jeweils nur eine Kandidatin respektive ein Kandidat angemeldet haben, wird mit der Publikation der Namen im kantonalen Amtsblatt eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt. In dieser Frist können weitere Kandidierende angemeldet werden.

Wenn keine Nachmeldungen eingehen, gelten die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt. Damit würden am eidgenössischen Abstimmungswochenende vom 27. September keine Urnenwahlen für die Gerichtspräsidiumsstellen stattfinden.

Als Gerichtspräsidentin oder Gerichtspräsident ist nur wählbar, wer sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau anmeldet.

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