Erlinsbach (AG)

Saalhofstrasse wegen Belagsarbeiten zeitweise gesperrt

Gemeinde Erlinsbach AG
Gemeinde Erlinsbach AG

Aarau,

In Erlinsbach AG werden vom 12. bis 16. August 2025 Deckbelagsarbeiten an der Saalhofstrasse durchgeführt. Der Einbau erfolgt etappenweise mit Tagessperrungen.

Der Blick auf die Gemeinde Erlinsbach (AG).
Der Blick auf die Gemeinde Erlinsbach (AG). - Nau / Chantal Siegenthaler

Die Bauarbeiten an der Saalhofstrasse sind weitgehend abgeschlossen, informiert die Gemeinde Erlinsbach AG. Als letzter Schritt wird nun der Deckbelag eingebaut.

Die Arbeiten erfolgen aus logistischen Gründen etappenweise zwischen dem 12. und 16. August 2025, jeweils unter Tagessperrung einzelner Strassenabschnitte. Die Belagsarbeiten müssen aus Qualitätsgründen bei trockener Witterung ausgeführt werden.

Die Durchfahrt wird während der Bauzeit durch eine Lichtsignalanlage beziehungsweise Verkehrsdienst geregelt.

Fussgängerzugang weitgehend gewährleistet

Während der genannten Bauetappen ist die Zu- und Wegfahrt zu den direkt betroffenen Liegenschaften leider nicht möglich. Da sich in unmittelbarer Nähe keine öffentlichen Parkplätze befinden, werden Anwohnerinnen und Anwohner gebeten, ihre Fahrzeuge während dieser Zeit ausserhalb des Baustellenbereichs in den umliegenden Quartierstrassen (zum Beispiel Geissfluhweg, Eggrebenweg, Leimattweg, Neubergweg oder Saligasse) am Strassenrand abzustellen.

Es ist darauf zu achten, Zufahrten zu benachbarten Liegenschaften freizuhalten. Zusätzlich stehen folgende Ersatzparkplätze zur Verfügung: Kiesplatz bei der Bushaltestelle Oberdorf, Parkplatz beim Schulhaus Kretz und Parkplatz beim Gemeindehaus.

Der Durchgang für Fussgängerinnen und Fussgänger bleibt grundsätzlich gewährleistet. Situativ kann es jedoch aufgrund von Einbaumaschinen oder Materialtransporten zu kurzen Wartezeiten kommen. Es wird gebeten, in solchen Fällen den Anweisungen des Baustellenpersonals Folge zu leisten.

Aufbringen klebrigen Bindemittels vor Belagsarbeiten

Vor den Deckbelagsarbeiten wird ein klebriges Bindemittel aufgespritzt, jegliche Haftung für das Betreten beziehungsweise Befahren der Strassenfläche wird während der Sperrung abgelehnt. Bei Unsicherheiten wird um Rückfrage beim Baustellenpersonal gebeten.

Die Kehrichtrabfuhr wird mit Hilfe der Bauunternehmung sichergestellt. Über das Verhalten bei Notfällen (Ambulanz, Feuerwehr, et cetera) ist der Polier der Bauunternehmung instruiert.

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