Wie die Staatskanzlei Aargau mitteilt, läuft vom 1. bis zum 30. Juni 2023 die Mitwirkung zum «Südspange Entwicklungsschwerpunkt Sisslerfeld».
Der Blick vom Alpenzeiger über Aarau.
Der Blick vom Alpenzeiger über Aarau. - Nau / Chantal Siegenthaler
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Das Gebiet Sisslerfeld ist gemäss dem Richtplan des Kantons Aargau ein wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt (ESP) von kantonaler Bedeutung und liegt in den vier Gemeinden Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein.

Die Erschliessung des Gebiets südlich der Firma DSM Nutritional Products AG und die Groberschliessung des Sisslerfelds für alle Verkehrsmittel ist zeitnah zu bewerkstelligen.

Im Oktober 2022 hat die Firma Bachem AG kommuniziert, dass im Sisslerfeld auf dem Gebiet südlich der DSM ein neuer Produktionsstandort entstehen soll.

Damit die Firma Bachem die Produktion aufnehmen kann, muss das Gebiet mit einer kommunalen Erschliessungsstrasse, der Südspange Sisslerfeld, erschlossen werden.

Verbesserungen des öffentlichen und Veloverkehrs

Die Südspange soll zukünftig auch attraktive Verbindungen für den öffentlichen Verkehr und den Veloverkehr durch das Sisslerfeld ermöglichen.

Davon profitiert neben der Bevölkerung und den Unternehmen auch die neue Mittelschule in Stein.

Südlich der geplanten Südspange und des neuen Standorts der Firma Bachem ist zudem die Verlegung des Freiverlads der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) von der Gemeinde Frick ins Sisslerfeld geplant.

Entwicklung des Sisslerfelds hat grosse Bedeutung

Neben der Firma Bachem soll auch dieser Freiverlad zukünftig über die Südspange erschlossen werden.

Aufgrund der gemeindeübergreifenden und integral zu lösenden Erschliessungserfordernisse und der grossen Bedeutung der Entwicklung des Sisslerfelds für den Kanton Aargau wurde für die Südspange die Ausarbeitung eines kantonalen Nutzungsplans (kNP) gemäss Baugesetz als Verfahren gewählt.

Dieser gewährleistet die nötige Raumsicherung und bildet die planungsrechtliche Grundlage für das kommunale Strassenprojekt.

Mitwirkung und öffentliche Auflage

Der kNP umfasst die Bestandteile A «Siedlungsgebiets-/Bauzonenumlagerung (Eiken)» und B «Erschliessung (Eiken, Münchwilen)».

Der Teil A des kNP schafft die nutzungsplanerische Grundlage, um die Realisierung der Südspange innerhalb der Bauzonen zu gewährleisten. Hierfür sind Einund Umzonungen erforderlich.

Der Teil B des kNP sichert die Linienführung und Freihaltung des zukünftigen Strassentrassees der Südspange mittels Bau- und Strassenlinien.

Die Dokumente für die Mitwirkung und öffentliche Auflage können vom 1. Juni 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Abteilung Verkehr, Departement Bau, Verkehr und Umwelt oder bei den Gemeindeverwaltungen Eiken und Münchwilen zu den normalen Öffnungszeiten eingesehen werden oder online.

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