Maskenpflicht in kleinen Aargauer Schulzimmern
Ab dem nächsten Montag müssen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie Studierende der Höheren Fachschulen im Aargau eine Maske tragen. Dies aber nur, wenn das Klassenzimmer zu klein ist, um die vorgeschriebenen Abstände einhalten zu können.

Der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern solle möglichst beachtet werden, schrieb Bildungsdirektor Alex Hürzeler in einer Weisung, die am Mittwoch auf der Website des Kantons publiziert wurde. In den Klassenräumen müsse es für jede Person eine Fläche von 2,25 Quadratmetern geben. Werde diese Vorgabe unterschritten, bestehe Maskenpflicht für alle Anwesenden.
Für Lehrpersonen könnten als Alternative auch Trennwände aus Plexiglas eingesetzt werden, schrieb Hürzeler weiter. Zudem können Lehrer und Schulleitungen eine Maskenpflicht anordnen, wenn die Abstandsregeln in bestimmten Situationen nicht eingehalten werden können. In der Volksschule gilt die Maskenpflicht nach Angaben des Kantons nicht.