Keine Gebühr mehr für Suche nach Angehörigen im Kanton Aargau

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Personen, die nach ihren leiblichen Eltern, Geschwistern oder Adoptivkinder suchen, müssen im Kanton Aargau ab dem 1. Juli keine Auskunftsgebühr mehr zahlen. Der Aargauer Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen.

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Kanton Aargau. (Symbolbild) - keystone

Demnach sind die Aufwendungen der für die Auskunft zuständigen kantonalen Behörde - die Abteilung Register und Personenstand des Departements Volkswirtschaft und Inneres - ab dem 1. Juli 2020 unentgeltlich. Dies teilte der Aargauer Regierungsrat am Freitag mit. Künftig müssten Gesuchsteller nur noch die dem Kanton durch Dritte entstandenen Auslagen zahlen.

Der Regierungsrat begründet den Verzicht auf die Kosten damit, dass die finanziellen Aufwendungen für die Gebühren und die Auslagen teils sehr hoch seien. Deshalb könne die Erfüllung des Anspruchs auf Kenntnis der Abstammung beziehungsweise auf Informationen über direkte Nachkommen erschwert sein.

Gemäss Auskunft des Aargauer Departements Volkswirtschaft und Inneres beträgt die Gebühr durchschnittlich zwischen 200 bis 300 Franken pro Gesuch, hinzu kommen Kosten für Auslagen im Umfang von 150 Franken.

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