Kanton soll ärztliche Weiterbildung mitfinanzieren

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    Die Aargauer Regierung beantragt dem Grossen Rat den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung.

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    Die Aargauer Regierung beantragt dem Grossen Rat den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung. Der Kanton Aargau müsste bei einem Beitritt Ausgleichszahlungen in Höhe von jährlich rund 2 Millionen Franken leisten.

    Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat, der Vereinbarung beizutreten. Nur so könnten die ärztliche Weiterbildung dauerhaft gesichert, eine zu starke Abhängigkeit von ausländischen Fachkräften verhindert und die Patientenversorgung auch in Zukunft sichergestellt werden, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

    Diese Vereinbarung regelt einerseits die Beiträge der Standortkantone an die ärztliche Weiterbildung der kantonseigenen Spitäler und andererseits den Ausgleich der Beiträge unter den Kantonen. Grund für die Fortbildungsinitiative ist der Ärztemangel. Dieser betreffe auch den Kanton Aargau, schreibt die Regierung.

    Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn ihr mindestens 18 Kantone beitreten. 14 Kantone haben dies bereits getan. Wenn der Aargau jetzt ebenfalls mitmache, könnte man beim Vollzug der Vereinbarung noch mitbestimmen.

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