Feuer

    Kanton Aargau: Absolutes Feuerverbot – keine 1.-August-Feuer

    Wegen sehr grosser Waldbrandgefahr gilt ab Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Auch Feuerwerk und Höhenfeuer sind untersagt.

    Kanton Aargau
    Kanton Aargau: Absolutes Feuerverbot – keine 1.-August-Feuer. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.

    Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben nach einer erneuten Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 4 «gross» auf die Stufe 5 «sehr gross» zu erhöhen. Denn ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. In den kommenden Tagen ist mit stetig steigenden Temperaturen zu rechnen. Aus diesem Grund erlässt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), gestützt auf das Brandschutzgesetz, per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, für das ganze Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien.

    Ausbleibende Niederschläge und anhaltende Trockenheit

    Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

    Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

    Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.

    Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).

    Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

    Verwendung von Gas- und Elektrogrills mit Vorsicht erlaubt

    Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet.

    Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

    Kommentare

    User #1751 (nicht angemeldet)

    Hurra, endlich keine Knallerei und kein Gestank - Mensch und Tier sei Dank!

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