Kanton Aargau muss eine Zahnarztpraxis in Birr schliessen
Wie der Kanton Aargau bekannt gibt, musste eine Zahnarztpraxis aus Birr AG den Betrieb wegen Hygienemängeln und der Gefährdung von Patienten sofort einstellen.

Im Rahmen einer Kontrolle hat der Kantonszahnarzt in einer Zahnarztpraxis in Birr verschiedene gravierende Hygienemängel festgestellt.
Dadurch war die Hygiene nicht mehr gewährleistet und für Patienten bestand eine erhöhte Infektionsgefahr.
Die Abteilung Gesundheit des Departement Gesundheit und Soziales hat den Zahnarzt angewiesen, ihr eine Liste der Patienten zuzustellen, die seit Bestehen der Mängel in der Praxis zahnärztlich behandelt wurden.
Anschliessend konnte dieser Patientenkreis von der Abteilung Gesundheit kontaktiert und über die Situation informiert werden.
Eine Testung auf Hepatitis B und C sowie HIV wird dringend empfohlen
Eine Testung auf Hepatitis B und C sowie HIV für die betroffenen Patienten wird dringend empfohlen.
Als Sofortmassnahme nach der Kontrolle hatte die Abteilung Gesundheit am 3. April 2023 eine superprovisorische Verfügung zur Schliessung der Praxis erlassen, um eine weitere Gefährdung von Patienten zu verhindern.
Die definitive Verfügung erfolgte am 11. April 2023.
Die Schliessung erfolgte im Einvernehmen mit dem betreffenden Zahnarzt.
Eine Liste aller Patienten ist zuzustellen
Wegen der bei der Kontrolle gemachten Feststellungen muss davon ausgegangen werden, dass der Zahnarzt bei Behandlungen nicht sterile Instrumente eingesetzt hat und dadurch für Patienten ein erhöhtes Infektionsrisiko bestand.
In Absprache mit medizinischen Experten wurde der Zahnarzt angewiesen, der Abteilung Gesundheit eine Liste aller Patienten zuzustellen.
Die Abteilung Gesundheit hat sämtliche Patienten, die seit Bestehen der Hygienemängel in der Praxis zahnärztlich behandelt wurden, informiert und ihnen empfohlen, sich auf Hepatitis B und C sowie HIV testen zu lassen.
Aufgrund des relativ grossen Kreises der betroffenen Patienten, die Mängel bestanden gemäss Abklärungen der Abteilung Gesundheit sowie nach Aussage des Zahnarztes seit März 2022, hat das Departement Gesundheit und Soziales entschieden, die Öffentlichkeit gemäss § 12 Absatz 1 und § 52 Gesundheitsgesetz aktiv zu informieren.
Gesundheitliche Probleme des Zahnarztes sind die Ursache
Die Hygienemängel in der Zahnarztpraxis entstanden wegen gesundheitlichen Problemen des Zahnarztes.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können dazu keine weiteren Angaben gemacht werden.