Wie die Gemeinde Erlinsbach mitteilt, haben alle Bürger, die seit dem 30. Juni 2022 dauerhaft in Erlinsbach gemeldet sind, Anspruch auf Kapitalrückzahlung.
Gemeindehaus Erlinsbach
Das Gemeindehaus in Erlinsbach AG. - Nau / Chantal Siegenthaler
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Durch die Zusammenlegung des Entsorgungswesens mit der Gemeinde Erlinsbach SO erhalten alle Einwohner von Erlinsbach AG eine Rückzahlung in Höhe von etwa 150 Franken.

Natürlich unter Vorbehalt der Genehmigung der Jahresrechnung 2022 an der nächsten Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2023.

Die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 hat den Gemeinderat ermächtigt, die Auszahlungsmodalitäten festzulegen (Stichtag, Karenzfrist für Wohnsitznahme).

Folgende Auszahlungsmodalitäten hat der Gemeinderat festgelegt

Alle Personen, welche per 31. Dezember 2022 in Erlinsbach gemeldet sind und dies mindestens seit dem 30. Juni 2022, sollen mit dem vollen Betrag pro Person begünstigt werden. Das Alter spielt keine Rolle.

Wer in Erlinsbach zivilrechtlich gemeldet ist, sich jedoch dauerhaft in einem Heim ausserhalb von Erlinsbach aufhält, hat ebenfalls Anspruch auf die volle Begünstigung.

Wochenaufenthalter, egal ob in oder ausserhalb von Erlinsbach, werden mit der Hälfte des Betrages begünstigt.

Die Auszahlung erfolgt nach der Gemeindeversammlung im Juni/Juli 2023.

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