Aarau

    Einsatz von mobilen Aussenheizungen in der Innenstadt Aarau

    Stadt Aarau
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    Aarau,

    Der Stadtrat hat beschlossen, den Einsatz der mobilen Heizungen im Freien unter Befristung bis zum 31. März 2022 wiedereinzuführen.

    Aarau
    Die Altstadt in Aarau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2021 die befristete Änderung der Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Raums in der Innenstadt verabschiedet. Mit dieser wird für Gastrobetriebe der Einsatz von mobilen Heizungen im Freien bis am 31. März 2022 ermöglicht.

    Der Stadtrat folgt damit dem Beschluss des Regierungsrats und ermöglicht den erneuten Einsatz der mobilen Aussenheizungen in der Innenstadt. Die Massnahme gilt temporär und steht in Zusammenhang mit den durch das Corona-Virus verursachten Einschränkungen.

    Der Regierungsrat hat erstmals am 9. Dezember 2020 eine Regelung verabschiedet, die auf kantonaler Ebene den temporären Einsatz mobiler Heizungen im Freien von Restaurants und Barbetrieben für zulässig erklärt.

    Er hat an seiner Sitzung vom 29. September 2021 diese Regelung einer Überprüfung unterzogen und beschlossen, den Einsatz der mobilen Heizungen im Freien unter Befristung bis zum 31. März 2022 wiedereinzuführen.

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