Das Feuern im Freien ist in Biberstein verboten
Wie die Gemeinde Biberstein bekannt gibt, ist in den Wohngebieten das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien verboten.

Der Frühling bietet immer viele Möglichkeiten, um sich im Garten aktiv zu betätigen und die Grillsaison zu eröffnen. Diese Phase wird bestimmt auch 2023 noch kommen.
Der Gemeinderat weist an dieser Stelle wieder auf die Bestimmungen hinsichtlich des Verbrennens von Materialien im Freien und im Allgemeinen hin.
Keine Abfälle in Gartencheminées erlaubt
In der kantonalen Verordnung zum Einführungsgesetz über den Schutz von Umwelt und Gewässern des Kantons Aargau ist festgehalten, dass in Wohngebieten das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien verboten ist.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um aktive Mithilfe bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Grundlagen.
Natürlich dürfen auch keine Abfälle in Gartencheminées, Grillanlagen und ähnlichen Feuerungsanlagen im Innern von Gebäuden und im Freien verbrannt werden.