Biberstein

Biberstein legt Revision der Nutzungsplanung Biberstein auf

Nau.ch Lokal
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Aarau,

Wie die Gemeinde Biberstein berichtet, liegen von 19. November bis 20. Dezember 2021 die Entwürfe zur Revision der Nutzungsplanung Biberstein öffentlich auf.

Das Gemeindehaus in Biberstein.
Das Gemeindehaus in Biberstein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Parallel zum kantonalen Vorprüfungsverfahren liegen, gestützt auf § 3 des Baugesetzes des Kantons Aargau (BauG), die Entwürfe der überarbeiteten Unterlagen zur Revision der Nutzungsplanung Biberstein zur Durchführung des Mitwirkungsverfahrens öffentlich auf.

Die Unterlagen können vom 19. November bis zum 20. Dezember 2021 während den ordentlichen Bürostunden im Gemeindehaus Biberstein, Foyer 1. Stock, eingesehen werden. Die Unterlagen sind ab dem 19. November 2021 auch auf der Gemeindehomepage im Bereich Politik/Revision Nutzungsplanung einsehbar.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungen gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt im Anschluss an die Vorprüfung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt zu einem späteren Zeitpunkt.

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