Biberstein

Biberstein: Feuern im Freien und in Feuerungsanlagen

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Aarau,

Wie die Gemeinde Biberstein erinnert, ist in Wohngebieten das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien verboten.

Ein mit Fleisch beladener Grill - NVS Lyss

Der Frühling bietet immer viele Möglichkeiten, um sich im Garten aktiv zu betätigen und die Grillsaison zu eröffnen. Der Gemeinderat Biberstein weist an dieser Stelle wieder auf die Bestimmungen hinsichtlich des Verbrennens von Materialien im Freien und im Allgemeinen hin: In der kantonalen Verordnung zum Einführungsgesetz über den Schutz von Umwelt und Gewässern des Kantons Aargau ist festgehalten, dass in Wohngebieten das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien verboten ist.

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um aktive Mithilfe bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Grundlagen. Natürlich dürfen auch keine Abfälle in Gartencheminées, Grillanlagen und ähnlichen Feuerungsanlagen im Innern von Gebäuden und im Freien verbrannt werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Endometriose
1 Interaktionen
Hilft das den Frauen?
Trump
«Verrückte Bastarde»

MEHR BIBERSTEIN

Biberstein
Biberstein
Biberstein
Biberstein

MEHR AUS AARAU

Gesundheit Aargau
11 Interaktionen
Allergisches Asthma
FC Aarau
7 Interaktionen
5:4-Erfolg
Handschellen
3 Interaktionen
Aarau
Pfadi Aargau
Pfadi Aargau