Beschwerden über Ruhestörungen erreichen Gemeinde Küttigen
In der Gemeinde Küttigen gingen 2022 vermehrt Beschwerden von Bewohnern über nächtliche Ruhestörungen ein. Die Gemeinde bittet um Einhaltung der Nachtruhe.

Wiederholt haben sich in den letzten Wochen bei der Gemeindekanzlei Einwohner über lärmige Tätigkeiten in den Wohngebieten und Nachtruhestörungen beklagt.
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass gemäss Polizeireglement lärmige Tätigkeiten wie Teppich klopfen, Rasenmähen, Motorsägen, Häckseln, Fräsen, Bohren, Hämmern, offene Autowaschanlagen oder lärmige Hobbys in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen gilt auch für Oster- und Pfingstmontag sowie im Übrigen von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 20 Uhr bis 7 Uhr verboten sind.
Ab 22 Uhr gilt generell ein erhöhtes Ruhebedürfnis. Bei abendlichen privaten Veranstaltungen im Garten oder auf Balkonen ist auf diese Bestimmung zu achten. Der Gemeinderat ersucht um vermehrte gegenseitige Rücksichtnahme in den Quartieren.