Der Aargauer Regierungsrat heisst eine Beschwerde gegen die Asphaltierung der Vorderen Vorstadt in Aarau gut.
Aargauer Regierungsrat
Blick in das Sitzungszimmer des Aargauer Regierungsrates. (Symbolbild) - Keystone
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Damit hebt der Regierungsrat die Baubewilligung des Stadtrats auf. Die Interessen des Ortsbildschutzes seien höher zu gewichten, teilte die Regierung im Mittwoch, 1. Februar 2023, mit.

Der Ortsbildschutz überwiege gegenüber den vom Stadtrat angeführten Argumenten Lärmschutz, Behindertengleichstellung und technische Vorgaben, heisst es in der Mitteilung.

Gegen die Baubewilligung für die Neugestaltung der Vorderen Vorstadt und am Stadtbach Ziegel wurde im Januar 2020 Einsprache erhoben.

Ein Ladenbesitzer wollte die heutige Pflästerung beibehalten und auf eine Asphaltierung verzichten.

«Schwerwiegende Beeinträchtigung des Ortsbilds von Aarau»

Die Kantonsexekutive sei zum Schluss gekommen, dass die Asphaltierung der Vorderen Vorstadt «eine schwerwiegende Beeinträchtigung des national bedeutenden Ortsbilds von Aarau darstellen würde».

Dies widerspreche dem Ziel des Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) zum Erhalt der Substanz.

Die vom Stadtrat angeführten Gründe für das Bauvorhaben seien «in ihrer Gesamtheit» nicht genügend gewichtig, um von diesem Erhaltungsziel abzuweichen, schreibt der Regierungsrat.

Der Regierungsrat stützte sich bei seinem Entscheid auf ein gemeinsames Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalschutz, wie es in der Mitteilung heisst.

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