Wie der Kanton Aargau meldet, hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung den beantragten Richtplananpassungen einstimmig zugestimmt.
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Der Grosse Rat des Kantons Aargau. (Archivbild) - Keystone
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Der Grosse Rat hat den geltenden Richtplan nach einer Gesamtüberarbeitung im Jahr 2011 genehmigt und im Jahr 2015 an das revidierte Raumplanungsgesetz angepasst.

Die aktuellen Änderungen im Rahmen der ersten Etappe der Richtplangesamtüberprüfung beinhalten die Umsetzung der Aufträge aus der Genehmigung des geltenden Richtplans durch den Bund, eine umfassende Anpassung des Sachbereichs Mobilität sowie die Aktualisierung von einzelnen Kapiteln der Sachbereiche Grundlagen, Siedlung, Landschaft, Energie und Versorgung.

Die ersten beiden Etappen der Richtplangesamtüberprüfung dienen vor allem der Aktualisierung von dringend anpassungsbedürftigen Kapiteln.

Überprüfung der Strategien zur Raumentwicklung

Im Rahmen der dritten Etappe, die dem Grossen Rat bis zum Jahr 2027 vorgelegt wird, sollen die gesamtkantonalen Strategien zur Raumentwicklung überprüft und die Zukunftstauglichkeit des Richtplans sichergestellt werden.

Die Mitglieder der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) sind grundsätzlich mit den vom Regierungsrat im Rahmen der ersten Etappe der Richtplangesamtüberprüfung beantragten Richtplananpassungen einverstanden.

Sie begrüssen insbesondere die Umsetzung der vom Grossen Rat beschlossenen kantonalen Strategien energieAargau und mobilitätAargau sowie der regierungsrätlichen Strategie umweltAargau.

Freihaltung von Trassen im Limmat- und Wiggertal

Die Kommissionsmitglieder beantragen dem Grossen Rat, dass zusätzlich zur Richtplanfestsetzung der Velovorzugsrouten von Killwangen bis zur Grenze des Kantons Zürich sowie von Zofingen bis zur Grenze des Kantons Solothurn die jeweils ebenfalls evaluierten Alternativrouten in die Richtplanvororientierung aufgenommen werden.

Damit soll sichergestellt werden, dass diese alternativen Trassen für den Fall freigehalten werden, dass eine Realisierung der Velovorzugsrouten auf den festgesetzten Trassen nicht möglich sein sollte.

Weitere Anträge, mit denen eine Kommissionsminderheit eine stärkere Förderung vor allem des Veloverkehrs im Richtplan verankern wollte, wurden von der Mehrheit der UBV-Mitglieder abgelehnt.

Bezahlbare Energieversorgung gefordert

Die Kommission UBV verlangt mehrheitlich, dass der Kanton die raumplanerischen Voraussetzungen nicht nur für eine diversifizierte, zuverlässige und nachhaltige, sondern auch für eine bezahlbare Energieversorgung schafft.

Daneben beschlossen die UBV-Mitglieder Präzisierungen des Richtplantextes in den Bereichen kombinierte Mobilität und Weiler.

Die Vorlage wird voraussichtlich noch im Juni 2023 im Grossen Rat behandelt.

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