Aargau plant 391 Millionen Franken für die Prämienverbilligung
Im Kanton Aargau sollen im Jahr 2024 insgesamt 391,2 Millionen Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung stehen.

Der Kantonsanteil beträgt 139,3 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat einen entsprechenden Antrag gestellt.
Der Kantonsbeitrag fällt um 10,6 Millionen Franken tiefer aus als im Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2026 vorgesehen, wie aus der Botschaft des Regierungsrats vom Freitag, 5. Mai 2023, hervorgeht.
Als Grund nennt der Regierungsrat, dass Rückforderungen von zu Unrecht bezogenen Prämienverbilligungen (PV) höher als budgetiert ausgefallen seien.
In 2024 sollen 179'000 Personen eine Verbilligung erhalten
Die Sozialversicherung SVA Aargau, welche die Prämienverbilligungen umsetzt, rechnet in diesem Jahr mit Rückerstattungen von rund fünf Millionen Franken.
Es handelt sich laut Regierungsrat meistens um zu Unrecht bezogene PV, die die Versicherten aufgrund verbesserter wirtschaftlicher Verhältnisse der SVA Aargau selbstständig – aber wie vorgeschrieben – gemeldet hätten.
Der Kanton rechnet damit, dass im kommenden Jahr insgesamt 179'000 Personen eine Verbilligung der obligatorischen Krankenkassenprämien erhalten.
Ein guter Mittelweg sei die Herausforderung
Damit erhält knapp jede vierte Einwohner eine Vergünstigung. Eine individuelle Prämienverbilligung geht voraussichtlich an 141'700 Personen.
Weitere 23'100 Personen mit einer Vergünstigung beziehen zugleich eine Ergänzungsleistung und 14'200 Personen mit Verbilligung müssen mit der Sozialhilfe auskommen.
Die grosse Herausforderung bei der Prämienverbilligung bestehe darin, «einen guten Mittelweg zwischen den sich widersprechenden sozial- und finanzpolitischen Zielen zu finden», schreibt der Regierungsrat in der Botschaft an den Grossen Rat.
Der Aargau könne im interkantonalen Vergleich mit dem seit 2019 eingeschlagenen Weg der besonderen Berücksichtigung von Familien mithalten.