Aargau: Kulturland soll bei Enteignung höher entschädigt werden
Wie der Kanton Aargau berichtet, schafft eine zuhanden des Grossen Rats verabschiedete Botschaft die Grundlage dafür, dass Kulturland besser entschädigt wird.

Die öffentliche Hand benötigt immer wieder landwirtschaftliches Kulturland, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, zum Beispiel für den Bau von Strassen, den Hochwasserschutz und die Revitalisierung von Gewässern.
Für den Erwerb von Landwirtschaftsland gelten die einschränkenden Vorschriften des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB).
Zweck des BGBB ist der Schutz und die Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes.
Entschädigung soll angehoben werden
Das Bundesparlament hat die Entschädigung für Kulturland im Jahr 2020 im Bundesgesetz über die Enteignung auf das Dreifache des Höchstwerts der Entschädigung gemäss dem bäuerlichen Bodenrecht festgelegt.
Dies mit der Begründung, dass landwirtschaftlich genutzter Boden im Sinne des haushälterischen Umgangs nicht zu günstig enteignet werden dürfe.
Der Kanton Aargau möchte sich den Bestimmungen und Vorgaben des Bundes über die Entschädigung von Kulturland im Enteignungsfall annähern und die Entschädigung ebenfalls anheben.
Anhörung von Dezember 2022 bis März 2023
Die vom Regierungsrat nun verabschiedete Botschaft schafft die dazu notwendige gesetzliche Grundlage im Baugesetz.
Neu soll die Entschädigung das Doppelte betragen gegenüber der bisherigen Praxis.
Das Anhörungsverfahren, zu welchem die politischen Parteien, die Gemeinden sowie betroffene Verbände und Organisationen eingeladen wurden, dauerte vom 2. Dezember 2022 bis zum 10. März 2023.