Wie die Staatskanzlei Kanton Aargau meldet, hat im Jahr 2022 die Mehrheit der kontrollierten Unternehmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten.
Regierungsgebäude - Aarau, Aargau
Das Regierungsgebäude in Aarau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag hat die Tripartite Kommission (TPK) die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten und die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen.

Bei 309 ausländischen Entsendebetrieben wurden 1048 Arbeitnehmende überprüft.

Bei 81 Entsendebetrieben wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt.

77 dieser Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden, wobei die betroffenen Unternehmen die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden für den Arbeitseinsatz im Kanton Aargau nachgewiesen haben.

Unternehmen zeigen sich kooperativ

Die Mehrheit der Unternehmen ist bemüht, sich korrekt zu verhalten und wendet sich bei Fragen bereits vor dem Einsatz in der Schweiz an die zuständigen Behörden.

Wie schon in den vergangenen Jahren haben auch im Jahr 2022 die flankierenden Massnahmen in Kombination mit den entsprechenden Kontrollen ihre Wirkung entfaltet, was sich am Erfolg der Verständigungsverfahren zeigt.

Bei 398 Aargauer Betrieben hat der Kanton Aargau 1137 Personenkontrollen durchgeführt.

Lohnerhebungen in Fokusbranchen

In den für das Jahr 2022 festgelegten Fokusbranchen Kioske, Detailhandel Blumen, Detailhandel Hörsystemakustik, Personalverleih und -vermittlung (Personalberatende) sowie Autowaschanlagen wurden flächendeckende Lohnerhebungen durchgeführt.

Zudem wurden 188 Anstellungsverhältnisse bei grösseren Werbe- und Kommunikationsagenturen überprüft.

Die Lohnsituationen sämtlicher Fokusbranchen wurden von der TPK aufgrund der Auswertung der deklarierten Löhne als nicht missbräuchlich eingestuft.

Die Branchen Kioske sowie Autowaschanlagen wurden jedoch «als weiterhin im Fokus zu behalten» beurteilt, sodass in ein paar Jahren über eine erneute Lohnerhebung zu entscheiden sein wird.

Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen

Da 19 Standorte von insgesamt 12 Unternehmen der Branchen Kioske, Personalverleih und -vermittlung und Detailhandel Blumen mit mehreren und/oder deutlich unter der Orts- und Branchenüblichkeit liegenden Löhnen besonders aufgefallen sind, hat die TPK-Geschäftsstelle mit diesen Betrieben Verständigungsverfahren eingeleitet: 14 davon konnten erfolgreich oder neutral abgeschlossen werden; fünf Verständigungsverfahren scheiterten.

In der Hauswirtschaft wurden 50 Anstellungsverhältnisse kontrolliert, wobei zwei geringfügige Verstösse gegen den verbindlichen Mindestlohn gemäss dem Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft festgestellt sowie der betroffene Arbeitgeber entsprechend gemahnt und erfolgreich zur Lohnnachzahlung aufgefordert wurden.

Für die Kontrollen in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind die paritätischen Berufskommissionen verantwortlich.

Zusätzlich zu den GAV-Massnahmen der paritätischen Kommissionen hat das MIKA 40 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen.

Ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer

Das Inspektorat des MIKA hat in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag 143 ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer einer Prüfung unterzogen.

In 20 Fällen ist der Nachweis der selbstständigen Erwerbstätigkeit misslungen.

Die AMKB hat in den Gewerbebranchen mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV sowie im vorübergehend gesamtarbeitsvertragslosen Schreinergewerbe ebenfalls 143 ausländische Selbstständige überprüft.

Ausländische Dienstleistungserbringer, die sich auf Selbstständigkeit berufen, müssen den Kontrollorganen bei einer Kontrolle am Arbeitsort die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorweisen können.

MIKA hat wegen Verstössen 32 Bussen ausgesprochen

Die Anzahl Meldungen für Erwerbstätige aus EU- und EFTAStaaten hat im Jahr 2022 mit 41'826 nach der Pandemiezeit wieder zugenommen, jedoch noch nicht wieder das Vorpandemieniveau erreicht.

Diese Personen können maximal 90 Tage ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten.

Während die Meldungen für aus dem Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende gegenüber 2021 abnahmen, fielen sie für kurzfristige Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber um 31 Prozent höher aus.

Das MIKA hat wegen Meldepflichtverstössen 32 Verwaltungsbussen und 220 Mahnungen ausgesprochen.

Kontrollen führen zur Aufdeckung der Schwarzarbeit

Auch im Jahr 2022 hat das Inspektorat des MIKA zahlreiche Schwarzarbeitsverdachtsmeldungen von anderen Behörden und Organisationen sowie aus der Bevölkerung erhalten. Es hat 693 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt.

Damit werden Synergien genutzt und der präventive Kontrolleffekt verstärkt.

Aufgrund der positiven Erfahrungen werden diese gemeinsamen Kontrollen auch inskünftig weitergeführt.

Das kantonale Kontrollorgan hat rund 1700 Personen überprüft. Der Anteil der Schwarzarbeitskontrollfälle, die aufgrund eines Verdachtsmoments auf Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet wurden, ist mit 21,1 Prozent leicht ansteigend.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ArbeitsmarktEU