Der Aargauer Regierungsrat sieht keine Notwendigkeit die Vermögenssteuer wegen der tiefen Zinsen oder Negativzinsen zu senken. Diese Steuer führt gemäss Regierungsrat in aller Regel zu keiner Verminderung der Vermögenssubstanz.
Aargauer Regierungsrat
Blick in das Sitzungszimmer des Aargauer Regierungsrates. (Symbolbild) - Keystone
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Wer heute sein Vermögen auf dem Bankkonto oder in sicheren festverzinslichen Wertpapieren anlege, der könne sich tatsächlich kaum noch einer wesentlichen Rendite erfreuen, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Interpellation von Grossrat Silvan Hilfiker (FDP).

Wer hingegen sein Vermögen in Immobilien oder Aktien angelegt habe, habe in den letzten Jahren meist von einem sehr hohen Wertzuwachs profitieren können. So seien in den letzten Jahren die Vermögen auch deutlich stärker angestiegen als die steuerbaren Einkommen.

Eine schleichende Enteignung der Aargauer Bevölkerung sei nicht feststellbar, hält der Regierungsrat weiter fest. Er macht einen Unterschied zwischen kleineren und grösseren Vermögen.

Kleinere Vermögen, die grösstenteils sicher angelegt sind und dadurch weniger vom Börsenboom profitieren, sind von der Vermögenssteuer wenig betroffen, wie es in der Stellungnahme heisst. Nach der nach Geltendmachung des Sozialabzugs bleibe jeweils nur ein kleines oder kein steuerbares Vermögen mehr.

Grössere Vermögen seien zwar durch die Vermögenssteuer belastet. Da die betreffenden Steuerpflichtigen jedoch die Möglichkeit hätten und meist auch nutzten, an den steigenden Börsenkursen und Liegenschaftswerten teilzuhaben, komme es in der Regel zu keiner Verminderung der Vermögenssubstanz.

Der Vermögenszuwachs sei zurzeit in vielen Fällen und auch im Durchschnitt ausgeprägt. Dazu komme, dass private Börsengewinne in der Schweiz steuerfreien Kapitalgewinn darstellten.

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