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    Aarau: Stadtrat will Schulverträge vor Baukrediten klären

    Stadt Aarau
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    Der Stadtrat Aarau unterstützt eine FDP-Motion: Die Verträge mit Küttigen, Biberstein und beiden Erlinsbach sollen vor den Oberstufe-Baukrediten stehen.

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    Das Stadtmuseum in Aarau (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Stefan Zubler (FDP) hat am 12. Oktober 2026 die Motion «Verbindliche Schulraumverträge mit fairer Risikoverteilung vor den Baukrediten für die Oberstufe» mit folgendem Antrag eingereicht:

    «Der Stadtrat wird beauftragt, dem Einwohnerrat vor der Beantragung der Baukredite für den Neubau der Oberstufe Telli und die Sanierung der Schulanlage Zelgli die Gemeindeverträge mit den Vertragsgemeinden Küttigen, Biberstein, Erlinsbach AG und Erlinsbach SO sowie, falls ein Schüleraustausch vereinbart wird, mit der Gemeinde Buchs zur Genehmigung vorzulegen. Die Verträge ersetzen die von der Kreisschule Aarau-Buchs übernommenen Verträge. Sie regeln einen Schulkostenbeitrag pro Schülerin und Schüler (SuS), mit dem die Vertragsgemeinden sämtliche Kosten der Beschulung abgelten. Dabei gelten folgende Grundsätze:

    1. Kostendeckender Infrastrukturanteil. Der Anteil des Schulkostenbeitrags, der die Schulinfrastruktur abgilt, ist gleichwertig zur heutigen Mietzinsberechnung der Kreisschule ausgestaltet und deckt in jedem Fall die Vollkosten der Stadt einschliesslich der Kosten für Land und Baurechte. Er wird periodisch überprüft.

    Für Sportanlagen und das Hallenbad gilt dies für den schulisch genutzten Anteil, unabhängig von deren Buchwert.

    2. Faire Verteilung des Leerstandsrisikos. Das Risiko, dass für die Vertragsgemeinden vorgehaltener Schulraum nicht mehr benötigt wird, ist fair und verbindlich auf alle beteiligten Gemeinden zu verteilen und darf nicht übermässig bei der Stadt Aarau liegen. Anzustreben ist eine Bindung der Vertragsgemeinden über die Abschreibungsdauer der neuen Anlagen.

    Ist diese nicht erreichbar, sehen die Verträge für den Fall, dass eine Gemeinde vor Ablauf der Abschreibungsdauer aussteigt, eine möglichst gleichwertige Regelung vor, insbesondere eine Restwert-Nachhaftung. Schwankungen der Schülerzahlen sind davon nicht betroffen und werden weiterhin über den Schulkostenbeitrag abgerechnet.

    Kommt mit einzelnen Gemeinden bis zur Beantragung der Baukredite kein Vertrag zustande, weist der Stadtrat in der Kreditvorlage aus, welche Kapazitäten vertraglich gesichert sind und welches Leerstandsrisiko bei der Stadt verbleibt.

    Die Vorlage zeigt zudem auf, wie sich der Schulkostenbeitrag pro SuS bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlagen und danach voraussichtlich entwickelt.

    Stellungnahme des Stadtrats

    Bis zur Auflösung der Kreisschule Aarau-Buchs war gemäss § 3 der Satzungen der KSAB der Verband für den Abschluss von Verträgen mit weiteren Gemeinden zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern zuständig. Die Kreisschule Aarau-Buchs hat mit den Gemeinden Küttigen und Biberstein je einen Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe und mit den Gemeinden Erlinsbach AG und Erlinsbach SO je einen Vertrag über die Aufnahme der Schülerinnen und Schülern der Bezirksschule abgeschlossen.

    Die Stadt Aarau hat vor der Gründung der Kreisschule Aarau-Buchs bereits die Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule der vier Gemeinden aufgenommen, jedoch ohne einen Gemeindevertrag.

    Am 1. Juli 2026 hat der Regierungsrat mit Beschluss RRB Nr. 2026-000882 angeordnet, dass die beiden Gemeinden Aarau und Buchs ab dem 1. August 2026 je eine eigene Schule führen. Die KSAB wird unter Vorbehalt der Zustimmung der beiden Gemeinden und des Regierungsrats formell per 31. Juli 2027 aufgelöst. In der Zwischenzeit haben der Einwohnerrat Aarau und der Einwohnerrat Buchs rechtskräftig der Auflösung zugestimmt.

    Die formelle Zustimmung des Regierungsrats ist noch ausstehend.

    Dem Stadtrat Aarau und dem Gemeinderat Buchs wurde im vorgenannten Beschluss die Kompetenz erteilt, alle für die geordnete Trennung der Kreisschule Aarau-Buchs erforderlichen Vereinbarungen abzuschliessen. Zu diesem Zweck haben der Stadtrat Aarau und der Gemeinderat Buchs die Vereinbarung über die Trennung und Überführung der Kreisschule Aarau-Buchs in die Schule Aarau und die Schule Buchs sowie die Auflösung des Gemeindeverbandes Kreisschule Aarau-Buchs abgeschlossen.

    Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Stadt Aarau die vier erwähnten Gemeindeverträge übernimmt, dies unter Berücksichtigung des Schüleraustausches vor Gründung der KSAB und der besuchten Schulstandorte. Für die Schülerinnen und Schüler aus Buchs, welche ab dem Schuljahr 2027/28 in die Oberstufe eintreten, gilt der Wohnort als Schulstandort. Ausnahmen hiervor vereinbaren die beiden Gemeinden untereinander.

    Im Schuljahr 2026/27 besuchen folgende Schülerinnen und Schüler aus den vier Vertragsgemeinden die Oberstufe in der Schule Aarau (Standorte in Aarau und in Küttigen):
    Biberstein 51
    Erlinsbach AG 79
    Erlinsbach SO 41
    Küttigen 196
    Total 367

    Die Oberstufe Aarau zählt im Schuljahr 2026/27 insgesamt 1073 Schülerinnen und Schüler.

    Formelles

    Gemäss § 59 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) und § 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Aarau kann jedes Mitglied des Einwohnerrats in Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs schriftlich die Behandlung von Gegenständen verlangen, die in die Zuständigkeit der Gesamtheit der Stimmberechtigten oder des Einwohnerrats fallen.

    Der Einwohnerrat ist gemäss § 20 Abs. 2 lit. h i.V.m. § 55 Abs. 1 GG zuständig für die Genehmigung von Verträgen über die Übertragung von Aufgaben an Dritte und von Gemeindeverträgen, deren Folgen für die Gemeinden oder unmittelbar deren Einwohner von erheblicher finanzieller Bedeutung sind. Gemäss kantonaler Praxis ist eine erhebliche finanzielle Bedeutung gegeben, wenn der Betrag mindestens 2 % der budgetierten Gemeindesteuererträge ausmacht (Richtgrösse). Von Relevanz kann zusätzlich die politische Bedeutung sein (vgl. Handbuch Gemeinderecht des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Stand 1. Juli 2020, S. 28).

    Mit der vorliegenden Motion wird beantragt, dem Einwohnerrat vor der Beantragung der Baukredite für den Neubau der Oberstufe Telli und die Sanierung der Schulanlage Zelgli die neu zu verhandelnden Gemeindeverträge mit den Vertragsgemeinden Küttigen, Biberstein, Erlinsbach AG und Erlinsbach SO sowie, falls ein Schüleraustausch vereinbart wird, mit der Gemeinde Buchs zur Genehmigung vorzulegen.

    Die Aktualisierung der vorgenannten Gemeindeverträge steht im direkten Kontext der Realisierung des notwendigen Schulraumes in der Telli und der Sanierung der Schulanlage Zelgli (vgl. dazu auch Beantwortung der Anfrage von Christoph Müller (SVP) «Verträge von Drittgemeinden mit dem Gemeindeverband KSAB» vom 8. Juni 2026). Insofern kommt diesen Gemeindeverträgen sowohl eine erhöhte politische Bedeutung wie auch eine erhebliche finanzielle Relevanz zu, so dass es sich im konkreten Fall rechtfertigt, diese dem Einwohnerrat zur Genehmigung zu unterbreiten.

    Die Motion erweist sich somit als motionsfähig.

    Materielles

    Gemäss § 53 Abs. 1 Volksschulgesetz (VSG) haben die Aufenthaltsgemeinden von Schülerinnen und Schülern, die eine Schule aus wichtigen Gründen ausserhalb ihrer Aufenthaltsgemeinden besuchen, ein Schulgeld zu bezahlen, das höchstens die Vollkosten deckt. Der Regierungsrat regelt die Berechnung des Schulgelds durch Verordnung. Die Gemeinden können das Schulgeld davon abweichend durch Gemeindevertrag oder im Rahmen eines Gemeindeverbands regeln (§ 53 Abs. 2 VSG).

    Die kantonale Verordnung über die Ressourcierung und Finanzierung der Volksschule ist somit eine subsidiäre kantonale Regelung. Es steht den Gemeinden frei zu vereinbaren, dass das Schulgeld auf andere Weise berechnet und festgelegt wird.

    Von dieser Freiheit hat bereits die Kreisschule Aarau-Buchs Gebrauch gemacht und das angewendete Mietmodell für die Schulliegenschaften und die Festlegung des Schulgeldes in den Satzungen (§ 26) und in den Gemeindeverträgen vereinbart.

    Der Stadtrat erachtet das Abschliessen von Gemeindeverträgen auch in Zukunft als zielführend und angemessen. Dies schafft für alle Beteiligten Klarheit und ermöglicht es, auf spezifische Aspekte der Zusammenarbeit, wie die vom Motionär erwähnten Grundsätze, einzugehen. Vor diesem Hintergrund wird der Stadtrat nach Klärung der Schulraumplanung der Oberstufe, namentlich der Beratung des Baurechtsvertrages zwischen der Ortsbürgergemeinde und der Einwohnergemeinde, die Verhandlungen mit den Gemeinden Biberstein, Küttigen, Erlinsbach AG und Erlinsbach SO zur Aktualisierung der Gemeindeverträge aufnehmen.

    Eine Aktualisierung ist sowohl aufgrund der erfolgten Übertragung von der KSAB auf die Stadt Aarau als auch im Hinblick auf die Realisierung des notwendigen Schulraumes angesagt. Eine solche Neuverhandlung hatte der Stadtrat bereits in der Beantwortung der Anfrage von Christoph Müller (SVP) «Verträge von Drittgemeinden mit dem Gemeindeverband KSAB» vom 8. Juni 2026 in Aussicht gestellt. Mit der Bearbeitung dieser Motion bekräftigt der Stadtrat seine Absichten.

    Im Rahmen der Verhandlungen wird sich der Stadtrat für die zwei vom Motionär formulierten Grundsätze einsetzen.

    Kostendeckender Infrastrukturanteil. Der Motionär fordert ein Vergütungsmodell für die Schulinfrastruktur, das der heutigen Mietzinsberechnung gleichwertig ist und in jedem Fall die Vollkosten einschliesslich der Landkosten deckt. Der Stadtrat hat mit dem bestehenden Mietmodell gute Erfahrungen gemacht und sieht, wie auch vom Motionär festgehalten, keinen Anlass, davon abzuweichen.

    Für die Bestimmung der Nettomiete sind dabei die Erstellungskosten und der Landwert massgebend. Bei bestehenden Anlagen wird als Mass für die Erstellungskosten der Versicherungswert der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt verwendet. Die Nettomiete schliesst die Aufwendungen für die Instandhaltung und die Instandsetzung mit ein.

    Der Aufwand für Reinigung und Hauswartung wird nach Aufwand der Nettomiete hinzugerechnet. Das Modell wird auf die Schul- und die Sportinfrastruktur angewendet.

    Die verschiedenen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schul- und Sportinfrastruktur sind damit im Modell berücksichtigt. Die zugrunde liegenden Parameter, wie beispielsweise der Kapitalisierungs- oder Rückstellungsfaktor, können periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

    Faire Verteilung des Leerstandsrisikos. Der Motionär fordert eine angemessene Verteilung des Leerstandsrisikos. Der Stadtrat erkennt diesbezüglich, ausgehend von den heutigen Vertragsregelungen, Handlungsbedarf. Die bestehenden Verträge sehen kurze Kündigungsfristen vor und enthalten keine Bestimmungen zu allfälligen Verpflichtungen der Vertragsparteien im Kündigungsfall.

    Der Stadtrat wird sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, diesem nachvollziehbaren Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Ansatzpunkte sieht er insbesondere bei der Ausgestaltung der Kündigungsfristen, bei der Festlegung des Schulgeldes, beispielsweise durch einen Risikozuschlag oder durch einen Mindestbeitrag für die Abgeltung der Infrastruktur, sowie bei der Regelung von Verpflichtungen im Falle einer Kündigung.

    Fazit

    Der Stadtrat erachtet die Klärung der Standortfrage als wichtigen ersten Schritt. Ein zweiter zentraler Schritt, der parallel zur bereits beschlossenen Projektierung erfolgen soll, betrifft die Vertragsverhandlungen mit den Vertragsgemeinden. Nach der Auflösung der Kreisschule Aarau-Buchs können diese Verhandlungen direkt zwischen der Stadt Aarau und den einzelnen Gemeinden geführt werden und laufen nicht mehr über den Gemeindeverband.

    Diese beiden Schritte lassen sich nicht in umgekehrter Reihenfolge vollziehen. Eine langfristige vertragliche Bindung setzt eine klare Strategie hinsichtlich der künftigen Schulraumversorgung voraus. Gleichzeitig ist der Stadtrat der Auffassung, dass die Gemeindeverträge geklärt sein sollten, bevor Einwohnerrat und Stimmberechtigte über die Baukredite entscheiden.

    Die inhaltlichen Erwartungen vom Motionär sind für den Stadtrat nachvollziehbar und decken sich mit seiner Haltung.

    Der Stadtrat stellt dem Einwohnerrat den Antrag, die Motion «Verbindliche Schulraumverträge mit fairer Risikoverteilung vor den Baukrediten für die Oberstufe» zu überweisen.

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    Kommentare

    User #3957 (nicht angemeldet)

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