Aarau: Stadtrat sieht weiteren Handlungsbedarf bei häuslicher Gewalt
Der Stadtrat von Aarau hat eine Anfrage der SP beantwortet. Die Stadtpolizei setzt auf rasche Intervention, Prävention und die neue Opferhilfe-Nummer 142.

Am 24. Juni 2026 hat Einwohnerrätin Irene Stutz (SP) eine Anfrage betreffend Nationale Kampagne gegen häusliche, sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt eingereicht.
Die Anfrage kann wie folgt beantwortet werden:
Frage 1: Welche Massnahmen trifft der Stadtrat für Aarau, um Gewaltdelikte und häusliche Gewalt einzudämmen bzw. Opfer, darunter auch Kinder, zu schützen?
Aus Sicht des Stadtrats hat die Bekämpfung häuslicher, sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt einen hohen Stellenwert. Die Stadtpolizei interveniert bei entsprechenden Meldungen rasch und konsequent. Im Vordergrund stehen der unmittelbare Schutz gefährdeter Personen, die Beweissicherung sowie die Einleitung der gesetzlich vorgesehenen Massnahmen.
Bei Einsätzen arbeitet die Stadtpolizei eng mit der Kantonspolizei Aargau, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), den Opferhilfeorganisationen, den Sozialen Diensten der Stadt Aarau sowie weiteren Fachstellen zusammen. Wo erforderlich, werden Gefährdungsbeurteilungen vorgenommen und Schutzmassnahmen eingeleitet oder beantragt.
Opfer werden möglichst frühzeitig über ihre Rechte und die bestehenden Unterstützungsangebote informiert und an spezialisierte Beratungsstellen vermittelt. Sind Kinder von häuslicher Gewalt betroffen, sei es direkt oder als Zeugen, wird ihrem besonderen Schutzbedürfnis Rechnung getragen und die zuständigen Fachstellen werden umgehend beigezogen.
Neben der Intervention setzt die Stadtpolizei auf Prävention durch Sensibilisierung, Vernetzung mit Fachorganisationen sowie den regelmässigen Austausch mit Schulen, Jugendarbeit und sozialen Institutionen.
Der Prozessablauf bezüglich häuslicher Gewalt ist im Kanton Aargau standardisiert und weist einen hohen Opferschutz aus.
Frage 2: Wie beurteilt der Stadtrat die nationale Kampagne gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt? Und welche Massnahmen wurden und werden in Aarau getroffen, um die nationale Kampagne und die neue Opferhilfe-Nummer 142 bekannt zu machen und deren Botschaften zu verbreiten? Wie nutzt der Gemeinderat Angebote des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung (EBG), um die Kampagne bekannt zu machen?
Der Stadtrat beurteilt die nationale Kampagne als wichtigen Beitrag zur Prävention und Sensibilisierung. Sie trägt dazu bei, Gewalt in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen sichtbar zu machen, das gesellschaftliche Bewusstsein zu stärken und Betroffene sowie deren Umfeld zu ermutigen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Einführung der schweizweiten Opferhilfe-Nummer 142 wird ausdrücklich begrüsst. Ein niederschwelliger und rund um die Uhr erreichbarer Zugang zu Beratung kann dazu beitragen, dass Betroffene früher Unterstützung erhalten. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt die Stadtpolizei die Verbreitung der Kampagnenbotschaften.
Dazu gehören insbesondere die Information der Bevölkerung über geeignete Kommunikationskanäle der Stadt, die Abgabe von Informationsmaterial bei Veranstaltungen oder auf dem Polizeiposten sowie die Weitervermittlung an spezialisierte Fachstellen. Ebenso führt die Stadtpolizei Standaktionen durch, an denen die Bevölkerung auf die Nationale Opferhilfenummer 142 aufmerksam gemacht wird. Die letzte Fand am 22. August 2026 in der Igelweid statt.
Sofern Informations- und Kommunikationsmittel des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung (EBG) zur Verfügung stehen, werden diese geprüft und nach Möglichkeit im Rahmen der städtischen Kommunikations- und Präventionsarbeit eingesetzt. Am Schalter der Stadtpolizei Aarau sowie bei den Sozialen Diensten sind auch Plakate und Informationsmaterial aufgelegt, welche auf die Angebote hinweisen.
Frage 3: Wie stellt der Stadtrat sicher, dass die breite Bevölkerung und insbesondere gefährdete Personengruppen in unserer Gemeinde von den Informations- und Unterstützungsangeboten erreicht werden?
Die Stadt Aarau setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsinstitutionen und sozialen Organisationen. Ziel ist es, Betroffene möglichst früh zu erreichen und den Zugang zu Unterstützungsangeboten zu erleichtern.
Informationen werden über verschiedene Kanäle, beispielsweise über soziale Medien oder Standaktionen, vermittelt, um möglichst unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Besonderes Augenmerk gilt Personen mit erhöhtem Risiko, beispielsweise Frauen, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen sowie Personen mit Migrationshintergrund oder eingeschränkten Sprachkenntnissen. Dabei kommt der Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsstellen eine zentrale Bedeutung zu.
Im direkten Kontakt mit Betroffenen informiert die Polizei konsequent über bestehende Hilfsangebote und vermittelt bei Bedarf den Kontakt zu den zuständigen Stellen.
Frage 4: Sieht der Stadtrat weiteren Handlungsbedarf bei der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und der Bekämpfung von Femiziden? Wenn ja, welchen?
Aus Sicht des Stadtrats bleibt die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt eine dauerhafte und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Trotz bestehender Angebote ist weiterhin Handlungsbedarf vorhanden. Als besonders wichtig erachtet werden:
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass der Abteilungsleiter Sicherheit Mitglied der regierungsrätlichen Kommission «Häusliche Gewalt» des Kantons Aargau ist. Diese Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von öffentlichen oder privaten Institutionen (mit Leistungsvereinbarung oder Betriebsbewilligung) und Fachpersonen zusammen, die sich operativ, wissenschaftlich oder in leitenden Funktionen mit häuslicher Gewalt im Kanton Aargau befassen. Die Kommission wird von der Leitung der Fachstelle «Häusliche Gewalt» (DVI) präsidiert.
Als Mitglied dieser Kommission ist die Stadt Aarau stehts über die neusten Entwicklungen und Kampagnen informiert.
Die Beantwortung dieser Anfrage verursachte Kosten von 375 Franken.










