Aarau: Stadtrat befürwortet Revision des Steuergesetzes
Die Aargauer Stimmberechtigten entscheiden am 15. Mai 2022 über die kantonale Vorlage zur Überarbeitung des Steuergesetzes.

Der Stadtrat nimmt als Kollegialbehörde nicht öffentlich Stellung zur Revision des Steuergesetzes. Der Stadtrat bekräftigt aber, dass die vom Kanton in Aussicht gestellte Überprüfung des kantonalen Finanz- und dabei insbesondere des Lastenausgleichs zeitnah stattfinden muss.
Der Grosse Rat hat im Dezember 2021 die Änderung des Steuergesetzes (StG) beschlossen und auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Gegen den Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Am 15. Mai 2022 findet die Volksabstimmung statt.