Der Betrieb des Wurstherstellers Wilke bleibt geschlossen.
Wursthersteller Wilke in Hessen
Wursthersteller Wilke in Hessen - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Verwaltungsgericht Kassel: Schliessung war «alternativlos».
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Das Verwaltungsgericht Kassel wies am Montag einen hiergegen gerichteten Eilantrag der nordhessischen Firma ab. Im Interesse der Lebensmittelsicherheit sei die Schliessung «alternativlos» gewesen, so das Gericht. (Az: 5 L 2504/19.KS)

Im März 2019 waren schädliche Bakterien, sogenannte Listerien, in Wurstwaren von Wilke festgestellt worden. Das Robert-Koch-Institut bringt damit drei ältere Todesfälle in Verbindung. Am 1. Oktober 2019 hatte der Landkreis Waldeck-Frankenberg den Betrieb in Twistetal-Berndorf stillgelegt.

Einen hiergegen eingereichten Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Kassel am Montag ab. Zur Begründung betonte es, im August und dann nochmals im September seien jeweils nach einer Reinigung und Desinfektion im Produktionsbereich immer noch Listerien gefunden worden. Ein «mit völlig vergammelter Ware» gefüllter Lagerraum sei vor einer Kontrolle mit einem Bügelschloss verschlossen worden, «stinkende Flüssigkeit» sei von dort wieder in vermeintlich saubere Räume geflossen.

Nach EU-Recht könnten die Behörden alle Massnahmen ergreifen, die sie im Interesse der Lebensmittelsicherheit für angemessen erachten. Angesichts der Hygienezustände im Stammbetrieb der Firma Wilke sei dessen Stilllegung «nicht nur angemessen, sondern alternativlos» gewesen, um schwerwiegende Gefahren für die Bevölkerung abzuwenden, erklärten die Kasseler Richter. Bei einem weiteren Betrieb der Fabrik bestehe die Gefahr, dass erneut mit Listerien belastete Wurstwaren in den Verkauf kommen.

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