Gegen ein international tätiges Pharmaunternehmen läuft eine Untersuchung. Laut der Weko könnte es gegen das Kartellgesetz verstossen haben.
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Tabletten liegen auf einem Tisch. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pharmakonzern hat möglicherweise gegen das Kartellgesetz verstossen.
  • Die Weko hat eine Untersuchung eingeleitet.
  • Der Name des Unternehmens wird nicht genannt.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen ein international tätiges Pharmaunternehmen eingeleitet. Dieses habe einer schweizerischen Pharmagrosshändlerin mutmasslich den Bezug von Produkten zu günstigeren Konditionen im Ausland verweigert.

Dies könnte ein Verstoss gegen das Kartellgesetz sein, wie die Weko am Dienstag mitteilte. Betroffen seien Produkte wie Trink- und Sondennahrung.

Auf Anfrage teilte die Weko mit, Namen der betroffenen Firmen würden vorerst nicht genannt. In zwei Wochen werde das mutmasslich gegen das Kartellgesetz verstossenden Pharmaunternehmens im Handelsamtsblatt genannt.

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