Vossloh: Kartellamt erlaubt Verkauf von Lokomotivensparte nach China
Der Verkauf der Lokomotivensparte der Vossloh AG nach China wurde vom Kartellamt abgesegnet. Beim Käufer handelt es sich um das Staatsunternehmen CRRC.

Das Wichtigste in Kürze
- CRRC will die Lokomotivensparte von Vossloh übernehmen.
- Das Bundeskartellamt hat dem Verkauf nun zugestimmt.
- Der Deal sei keine Bedrohung für den Wettbewerb.
Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für den Verkauf des Lokomotivengeschäfts der Vossloh AG nach China gegeben. Das teilten die Wettbewerbshüter am Montag mit. Käufer ist das chinesische Staatsunternehmen CRRC, der weltweit grösste Hersteller von Schienenfahrzeugen.
Das Bundeskartellamt habe «alle Besonderheiten, die mit der Übernahme eines europäischen Unternehmens durch ein chinesisches Staatsunternehmen einhergehen, sehr gründlich geprüft».
Vossloh beschäftigt etwa 500 Mitarbeiter
Das sagte Behördenchef Andreas Mundt. «Am Ende haben unsere durchaus vorhandenen Bedenken aber keine Untersagung des Vorhabens begründen können.» Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Deal erteilt, wie ein Sprecher sagte.

Die Vossloh Locomotives GmbH ist der Marktführer beim Bau von Rangierlokomotiven mit Dieselantrieb im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Das Unternehmen beschäftigt etwa 500 Mitarbeiter und hat im vergangenen Jahr Umsätze von mehr als 100 Millionen Euro erzielt. Die CRRC-Gruppe hat laut Kartellamt mehr als 150'000 Mitarbeiter.
Keine Bedrohung für den Wettbewerb
CRRC bemühe sich seit Jahren um den Eintritt in die europäischen Märkte für Schienenfahrzeuge, heisst es in der Mitteilung. Bislang habe das Unternehmen in Europa allerdings nur geringe Erfolge erzielen können. Vossloh habe in den vergangenen Jahren deutlich an Wettbewerbsfähigkeit verloren.
Andere Bahntechnik-Hersteller wie Alstom, Stadler und Toshiba böten jetzt ebenfalls Rangierlokomotiven an. Der Fall Vossloh zeige, «dass chinesische Staatsunternehmen zwar mit grosser wirtschaftlicher Kraft in Märkte eintreten». Das könne aber nicht generell mit einer Bedrohung für den Wettbewerb gleichgesetzt werden, betonte Mundt.