Verzugszins soll nicht an die Marktzinssätze angepasst werden
Die Rechtskommission lehnt eine Anpassung des Verzugszinssatzes ab.

Der Verzugszins des Bundes soll bei fünf Prozent bleiben und nicht an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze angepasst werden. Aus Sicht der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat sich das geltende System des fixen Zinssatzes bewährt.
Gerade aufgrund seiner Klarheit und Einfachheit habe es im Geschäftsverkehr viele Vorteile, lässt die Kommission in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag verlauten. Entsprechend habe sich die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen gegen einen Systemwechsel entschieden.
Kehrtwende nach Ablehnung
Damit vollzieht die nach den Wahlen von Oktober 2023 neu zusammengesetzte Kommission eine Kehrtwende. In der Session vor den Wahlen hatte die Kommission sich noch für die Änderung ausgesprochen.
Weil der Ständerat dies in der Wintersession aber ablehnte, musste die Rechtskommission im Rahmen der Differenzbereinigung erneut darüber befinden – und schlägt nun vor, dem Ständerat zu folgen. Der Vorschlag geht auf eine parlamentarische Initiative von Fabio Regazzi (Mitte/TI) zurück.