US-Steuerbehörde ersucht Schweiz um Kundendaten von 9 Instituten

Keystone-SDA
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Bern,

Weiterhin sind die USA auf der Jagd nach Steuersündern – auch in der Schweiz. Nun hat sie zahlreiche Auskunftsbegehren gestellt.

Hauptsitz der St. Galler Kantonalbank in St. Gallen von Aussen - Keystone
Hauptsitz der St. Galler Kantonalbank in St. Gallen von Aussen - Keystone - Community

Das Wichtigste in Kürze

  • Die US-Steuerbehörde IRS verfolgt Steuersünder bis in die Schweiz.
  • Nun bittet sie insgesamt neun Finanzinstitute um Kundendaten.

Die US-Steuerbehörde IRS verfolgt weiterhin Steuersünder bis in die Schweiz. Sie will nun von den Schweizer Behörden weitere Informationen über Kontendaten bei insgesamt 9 Schweizer Finanzinstituten erhalten. Bereits in den vergangenen Jahren hatte die IRS zahlreiche entsprechende Auskunftsbegehren gestellt.

In den Amtshilfegesuchen geht es um Bankkonten von US-Kunden, die bisher keine Zustimmung zur Meldung ihrer Kontodaten an die US-Behörden durch die Schweizer Institute erteilt hatten, wie den am Dienstag veröffentlichten Mitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu entnehmen ist.

Die Schweizer Banken hatten die Daten dieser Kunden der IRS deshalb lediglich in aggregierter Form gemeldet.

Auch St. Galler Kantonalbank betroffen

Betroffen von den neuen Auskunftsbegehren sind etwa die St. Galler Kantonalbank, die One Swiss Bank, die Banque Cramer & Cie oder die Società Bancaria Ticinese.

Bei den Gruppenersuchen stützt sich die US-Behörde auf ein Abkommen über Umsetzung des FATCA-Abkommens («Foreign Account Tax Compliance Act») zwischen der Schweiz und den USA, wie den am Dienstag veröffentlichten Mitteilungen der ESTV zu entnehmen ist.

Die betroffenen US-Personen können nun innert 20 Tagen ihre Stellungnahme zur beabsichtigten Übermittlung der sie betreffenden Daten an den IRS einreichen. Für jede von dem Gruppenersuchen betroffene Kontobeziehung werde die ESTV eine Schlussverfügung erlassen.

Etliche Schlussverfügungen publiziert

Nebst den neuen Ersuchen wurden von der ESTV ausserdem auch 35 solcher Schlussverfügungen publiziert. Sie wurden betreffend all jener Personen erlassen, die trotz erfolgter Mitteilung weder dem vereinfachten Verfahren über die internationale Amtshilfe in Steuersachen zugestimmt noch der ESTV eine Schweizer Adresse oder eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz mitgeteilt haben.

Schlussverfügungen erlassen wurden dabei zu Kundenbeziehungen von Banken wie der Credit Suisse, der Banque Bonhôte, der Banque Pictet & Cie oder der Luzerner Kantonalbank.

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