Das Bundesgericht verpflichtet einen Arbeitgeber dazu, seinem Mitarbeiter im Home Office einen Teil der Miete zu entschädigen.
Home Office Arbeitgeber
Homeoffice ist während des Coronavirus oft ein Muss. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen müssen Angestellte im Homeoffice entschädigen.
  • Dies hält das Bundesgericht in einem aktuellen Fall fest.

Schweizer Unternehmen müssen Angestellten im Homeoffice einen Anteil der Wohnungsmiete zahlen. Dies geht aus einer Meldung der «Sonntags Zeitung» hervor.

Demnach halte dies das Bundesgericht in einem aktuellen Fall fest. Ein Mitarbeiter einer Zürcher Treuhandfirma habe die Entschädigung geltend gemacht, hiess es. Die Firma habe zwar mit dem Angestellten nie eine entsprechende Entschädigungsvereinbarung getroffen. Doch die Richter hätten diesen Umstand nicht gelten gelassen.

Arbeitgeber soll sogar rückwirkend entschädigen

Die Firma muss laut den Angaben die Entschädigung sogar rückwirkend zahlen. Das Urteil dürfte schweizweit angesichts der Homeoffice-Welle während der Coronavirus-Krise grosse Auswirkungen haben, hiess es weiter. Experten schliessen sogar nicht aus, dass das Urteil für diese ausserordentliche Phase ebenfalls Geltung habe.

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