Temenos-Aktionäre lehnen zwei Punkte an Generalversammlung ab

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    Genève,

    Die Aktionäre von Temenos lehnen zwei Anträge des Verwaltungsrats ab.

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    Das Logo des Bankensoftware-Anbieters Temenos. (Archivbild) - Keystone

    Die Aktionäre von Temenos haben an der Generalversammlung vom Mittwoch zwei Anträge des Verwaltungsrats verworfen. Die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2023 sowie der Antrag auf eine Satzungsänderung fanden keine Mehrheit.

    Man nehme diese Entscheidungen zur Kenntnis, erklärte der Hersteller von Bankensoftware am Abend in einem Communiqué. Der Verwaltungsrat sei sich der Bedenken der Aktionäre bewusst. Diese hätten sich beim Vergütungsbericht in erster Linie auf die Länge der langfristigen Anreizpläne für den CEO konzentriert.

    Bedenken bei Boni und Satzungsänderungen

    Die Mehrzahl der kritisierten Boni-Anteile sei wegen der «aussergewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit dem Wechsel zu einem neuen CEO» ausgegeben worden, erklärte Temenos hierzu. Die ebenfalls erhobene Forderung nach umfassenderen Angaben und ausführlicheren Begründungen werde der Verwaltungsrat «mit den Aktionären erörtern».

    Ebenfalls abgelehnt wurde die Resolution 5.4, die verschiedene Änderungen in der Satzung vorgesehen hatte. Diese hätten dem Verwaltungsrat etwa das Recht eingeräumt, virtuelle Generalversammlungen abzuhalten oder die Schwelle für Traktandierungsbegehren auf 0,5 Prozent der Stimmen anzuheben, von heute 0,27 Prozent.

    Dieses Resultat komme zum Teil wohl daher, dass «einige Aktionäre und Stimmrechtsberater» im Vorfeld ihre Bedenken zu diesem Punkt geäussert hätten, erklärte Temenos. Alle anderen Traktanden wurden von der Generalversammlung angenommen.

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