Professor Peter V. Kunz rechnet mit Klagen gegen die CS-Übernahme

Keystone-SDA
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Zürich,

Reicht das Notrecht als Rechtsgrundlage für die CS-Übernahme? Nicht, wenn es nach Professor Peter V. Kunz geht. Er rechnet mit Klagen von Aktionären.

Peter V. Kunz
Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Uni Bern, ordnet die komplizierte Angelegenheit ein. - zvg

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bankenrecht-Experte Peter V. Kunz rechnet mit Klagen gegen den Bund.
  • Dies, weil bei der CS-Übernahme die Aktionäre nicht gefragt wurden.

Der auf Bankenrecht spezialisierte Rechtsprofessor Peter V. Kunz hält das Notrecht, auf das sich der Bund bei der forcierten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS stützt, für eine unzureichende Rechtsgrundlage. Er rechnet daher mit Klagen gegen die Eidgenossenschaft, wie er in Interviews im «Blick» und den Tamedia-Titeln kund tat.

«Dass die CS-Aktionäre zum Deal gar nicht mehr gefragt werden, ist eine völlig aussergesetzliche Regelung», sagte Kunz etwa gegenüber dem «Blick». Noch am Freitag habe man der Öffentlichkeit gesagt, dass die Bank liquide sei und kein Notfall bestehe. An dieser Aussage, so Kunz, könnten die Grossaktionäre den Bund festnageln.

«Klagen werden kommen», ist der Professor deshalb überzeugt. Namentlich, weil die Investoren bei der Festlegung des Übernahmepreises vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien. Im Interview mit den Tamedia-Titeln sagte Kunz, dass beispielsweise mit Staatshaftungsklagen der arabischen Investoren zu rechnen sei.

Kunz sagte weiter, dass der Bundesrat mit der Anwendung des Notrechts sogar den Interessen des Landes schade. «In der Schweiz müssen Investoren ab jetzt damit rechnen, ohne rechtliche Grundlage enteignet zu werden», so Kunz gegenüber Tamedia. Das werde den Finanzplatz nachhaltig beschädigen. In seine Augen wäre der Schaden kleiner gewesen, wenn man die CS wie in den Too-big-to-fail-Regeln vorgesehen zerlegt hätte und nur den systemrelevanten Teil aufrechterhalten hätte.

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