Kurz vor Bekanntwerden der Postauto-Affäre hat die Postauto AG begonnen, ihren privaten Postautobetreibern eine Geheimhaltungsvereinbarung zu verschicken. Einen Zusammenhang gebe es nicht, heisst es bei der Post. Aber der Zeitpunkt sei «äusserst unglücklich gewählt».
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Der ÖV wird wieder weniger genutzt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Postauto hat Postautobetreibern eine Geheimhaltungsvereinbarung geschickt.
  • Der Zeitpunkt seit «äusserst ungeschickt», heisst es. Einen Zusammenhang mit dem Postauto-Skandal bestehe aber nicht.
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Kurz vor Bekanntwerden der Postauto-Affäre hat die Postauto AG begonnen, ihren privaten Postautobetreibern eine Geheimhaltungsvereinbarung zu verschicken. Einen Zusammenhang gebe es nicht, heisst es bei der Post.

Aber der Zeitpunkt sei «äusserst unglücklich gewählt».Die Geheimhaltungsvereinbarungen, über die der «Blick» am Freitag berichtete, wurden ab dem 5. Februar dieses Jahres bis zum heutigen Zeitpunkt an die privaten Postautounternehmen verschickt. Am 6. Februar orientierte dann das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Öffentlichkeit über die Buchhaltungstricksereien bei Postauto.

«Zeitpunkt unglücklich gewählt»

Tatsächlich sei «der Zeitpunkt des Versandes sehr unglücklich gewählt» gewesen, indem er sich mit der Entwicklung um die Postauto-Affäre überschnitten habe, sagte Post-Sprecher Oliver Flüeler der Nachrichtenagentur SDA. Doch ein Zusammenhang bestehe nicht.

Bei der Geheimhaltungsvereinbarung handle es sich um eine «konzernweit verwendete Erklärung, die mit allen Partnern der Post abgeschlossen wird, die Zugriff auf interne Informatik-Systeme der Post haben», schrieb Flüeler weiter. Die Post nehme also nichts anderes als ihre Sorgfaltspflicht wahr.

Dabei gehe es um den Schutz der Postsysteme und den darin enthaltenen Informationen vor missbräuchlicher Verwendung. Diesen Regeln unterstünden private Postautounternehmer, die mit dem Betriebsportal der Post Daten austauschten, genauso wie Informatik-Berater im SAP-Umfeld oder Prüfstellen, die Einblick in die Systeme der Post hätten.

«Druck wird steigen»

«Es ist von unserer Seite her nicht möglich, abschliessend zu beurteilen was im Zusammenhang mit gezielten Buchhaltungsmanipulationen, Vertuschungsmassnahmen oder Fehlinformationen der Partner von höherer Ebene geplant war und was nicht», sagte Stefan Huwyler, Geschäftsstellenleiter des Verbandes Schweizerischer Postautounternehmer BUS CH, auf Anfrage.

Fakt sei, dass der Druck auf die Unternehmer stetig erhöht werde. «Deshalb würde es gut passen», sagte Huwyler. Aus diesem Grund empfiehlt BUS CH seinen Mitgliedern, das Dokument vorderhand nicht zu unterzeichnen. Sie klärten derzeit ab, ob eine Unterzeichnung der Vereinbarung für die Postautounternehmen unproblematisch sei.

«Absolute Geheimhaltung»

Mit der Geheimhaltungsvereinbarung, die auch der sda vorliegt, verpflichten sich die privaten Postautobetreiber zur «absoluten Geheimhaltung» über Informationen bei der Zusammenarbeit mit der Post. Dazu gehörten «sämtliche Daten, die sich auf die Kundinnen und Kunden der Post beziehen», wie Personendaten, und finanzielle und statistische Daten, aber auch Daten von Banken, Lieferanten und Beauftragten der Post.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit müssten alle Unterlagen, Listen oder Dokumente - auch Entwürfe - herausgegeben werden oder sie seien «auf Anordnung der Post hin zu vernichten und diese Vernichtung schriftlich zu bestätigen». Wer die Vereinbarung verletze, schulde der Post eine Konventionalstrafe von bis zu 50'000 Franken.

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