Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats lässt abklären, ob das Handeln der Bundesbehörden im Debakel um die Credit Suisse rechtmässig und wirksam war.
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Unter anderem Marlene Amstad, Präsidentin der Finanzmarktaufsicht (Finma), wird sich in den kommenden Wochen gegenüber der parlamentarischen Oberaufsicht erklären müssen. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Credit Suisse wurde von der UBS übernommen.
  • Für die Zwangsfusion griff der Bundesrat zum Notrecht.
  • Die Ständeräte wollen das Handeln der Behörden nun überprüfen lassen.
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Nach dem CS-Debakel wird die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) aktiv. Sie lässt abklären, ob das Handeln der Bundesbehörden rechtmässig, zweckmässig und wirksam war. Im Fokus ist unter anderem die Finanzmarktaufsicht (Finma).

Bei ihrer ersten Sitzung seit der Zwangsfusion der beiden Grossbanken UBS und CS beschloss die GPK-S erste Abklärungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Untersucht werden soll demnach das Behördenverhalten.

Für die parlamentarische Oberaufsicht stellen sich nach eigenen Angaben «verschiedene Fragen namentlich zur Aufsicht und zur Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung». Deshalb hat sie zwei ihrer Subkommissionen mit der Klärung verschiedener Fragen bis Anfang Mai 2023 beauftragt.

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Ergänzend wird sie gemeinsam mit der GPK-N bis Mitte Mai 2023 die zentralen Akteure auf Bundesebene anhören und einen Entscheid zum weiteren Vorgehen fällen, wie es in der Mitteilung heisst.

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