Gemeinde verhängt Feuerverbot
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Ausgangslage
Die anhaltende Trockenheit und die Wetteraussichten deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Der Kanton verhängte bereits ein ent-sprechendes Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Die Gemeinden kön-nen in besonderen Gefahrenlagen auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemei-nes Feuerverbot anordnen.
Erwägungen
Die momentane Wetterlage lässt auch in Lindau wie in vielen anderen umliegen-den Gemeinden keinen anderen Schluss als ein allgemeines Feuerverbot zu (gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brand-schutz).
Dies bedeutet:
-Keine offenen Feuer im Freien (auch in Gärten, auf Balkonen oder Plät-zen)
-Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrie-ben werden
-Kein Abbrennen von Feuerwerk
-Keine Höhenfeuer entfachen
-Keine Streichhölzer oder Raucherwaren wegwerfen
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat.
-Mitteilung der Gemeinde Lindau (mba)