Die Schweizer Hagel Versicherung reagiert auf die schweren Frostschäden im Frühling: Ab dem 1. Januar 2018 bietet sie auch eine Frostzusatzversicherungen für Obst und Beerenkulturen an. Bisher gab es das nur für Reben.
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Das Regenwetter der vergangenen Wochen begünstigt die Ausbreitung des Falschen Mehltaus in den Schweizer Weinreben. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bauern können ab dem 1. Januar 2018 eine Frostzusatzversicherung für Obst und Beeren abschliessen.
  • Bisher wurde die Versicherung nur für Rebkulturen angeboten.
  • Die neue Versicherung wird von Bund und Kantonen unterstützt.

In einer Mitteilung vom Sonntag bezifferte die Schweizer Hagel-Versicherung die Ernteausfälle bei Obst, Beeren und Reben durch die Frostnächte Ende April auf «deutlich über 50 Millionen Franken». Der Schweizer Obstverband hatte im Mai die Schäden allein für die Obstbauern auf über 100 Millionen geschätzt. Durch die Klimaerwärmung nehme das Risiko in Zukunft noch zu: Denn wenn sich die Vegetation im Frühling früher entwickle, steige auch die Frostempflindlichkeit.

Deshalb habe man in Absprache mit den Bauern entschieden, eine Frostversicherung für Obst- und Beerenkulturen einzuführen. Sie garantiere den versicherten Produzenten bei Frostschäden im Frühling einen Ertrag von mindestens 55 Prozent.

Unterstützung durch Bund und Kantone

Nach den Ernteverlusten durch die Frostnächte im Frühling entschieden Bund, Kantone und landwirtschaftliche Organisationen, die betroffenen Landwirte mit Betriebshilfen und Investitionskrediten zu unterstützen.

Bisher versicherte die Schweizer Hagel lediglich Rebkulturen gegen Frost - wenn die Besitzer die Versicherung abschliessen. Aber nur etwa fünf Prozent der Weinbauern machten in der Vergangenheit davon Gebrauch.

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