Fluggesellschaft Swiss: Gewerkschaft klagt wegen Corona-Prämien
Die Gewerkschaft des Bodenpersonals SEV-GATA zieht gegen die Fluggesellschaft Swiss vor Gericht. Grund sind die Corona-Prämien, welche gestrichen werden sollen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Gewerkschaft des Bodenpersonals zieht gegen die Swiss vor Gericht.
- Sie will gegen die vorzeitige Inkraftsetzung eines Krisen-Gesamtarbeitsvertrags klagen.
- Faktisch würden Angestellte die Corona-Vergütungen sofort wieder verlieren.
Die Fluggesellschaft Swiss kämpft derzeit mit Problemen an verschiedenen Fronten: Wegen der Corona-Pandemie hat sie in den letzten zwei Jahren hohe Verluste eingefahren. Ausserdem hat das Unternehmen Mühe, nach den Entlassungen von letztem Jahr das nun wieder benötigte Personal zu finden.
Und nun sind bereits weitere Schwierigkeiten im Anflug: Die Gewerkschaft des Bodenpersonals der Luftfahrt SEV-Gata bereitet eine Klage gegen die Fluggesellschaft Swiss vor. Sie will sich gegen die vorzeitige Inkraftsetzung eines Krisen-Gesamtarbeitsvertrags wehren.

Die Swiss habe heute Corona-Prämien und variable Vergütungen angekündigt – «einseitig ohne Verhandlungen mit den Gewerkschaften», schreibt die SEV in einer Mitteilung. Doch zeitgleich halte die Fluggesellschaft Swiss an der Anwendung des Krisen-GAV per 1. März 2022 fest, der dem Bodenpersonal faktisch die Corona-Prämien und variablen Vergütungen wieder wegnimmt.
SEV-Präsident spricht von Provokation der Fluggesellschaft Swiss
«Dieses widersprüchliche Verhalten des Managements ist untragbar, ja eine Provokation!», sagt Philipp Hadorn, Präsident von SEV-GATA. «Wir ziehen nun gegen die vereinbarungswidrige Umsetzung des Krisen-GAV vor Gericht.»
Gemäss der Vereinbarung mit der Airline sollte der Krisen-Gesamtarbeitsvertrag erst nach dem Ende der gesetzlich möglichen Kurzarbeit in Kraft treten. Zwar verzichte die Swiss seit 1. März auf Kurzarbeit und wolle den Krisen-GAV darum schon jetzt in Kraft setzen. Doch Kurzarbeit wäre gemäss der Gewerkschaft weiterhin möglich, somit sei die Umsetzung illegal erfolgt.

«Nach der Fehleinschätzung mit der unsäglichen Restrukturierung während der Corona-Krise leidet die Swiss aktuell unter Personalmangel. Trotzdem wendet sie den Krisen-GAV an, kündigt gleichzeitig Prämien und variable Vergütungen in ähnlicher Höhe wie das Sparpotenzial des Krisen-GAV an und erwartet dafür vom Personal Dankbarkeit und volle Motivation», fasst Hadorn die Widersprüchlichkeit der Swiss-Leitung zusammen.
«Der Entscheid liegt nun bei der Swiss, ob sie sich während dem Sommerferienverkehr mit Personalunterbestand auch noch mit Rechtsstreitereien belasten will», sagt Hadorn.