Binnenfischer, Betreiber von Aquakulturen und die kleine Küstenfischerei können einen finanziellen Ausgleich für Schäden bekommen, die Kormorane, Grau- und Silberreiher, Fischotter oder Biber anrichten.
Kormorane auf einem Felsen im Meer
Kormorane auf einem Felsen im Meer - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • EU-Kommission billigt Richtlinie - Bis zu sieben Millionen Euro bis Ende 2026 .

Die EU-Kommission habe eine entsprechende Rahmenrichtlinie genehmigt, teilte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) am Mittwoch mit. Sie gilt bis Ende 2026. Bis zu sieben Millionen Euro stehen zur Verfügung.

«Dass es in Deutschland gelungen ist, geschützte Arten wiederanzusiedeln, ist eine Bereicherung für unsere Ökosysteme - gleichzeitig hat die Zahl der Schäden in der Fischerei und Aquakultur dadurch deutlich zugenommen», erklärte Klöckner. Die Einbussen für die Betroffenen seien «drastisch, teils existenzbedrohend». So habe sich etwa die Zahl der Kormorane in den vergangenen 25 Jahren verzwanzigfacht. Sie fangen in Deutschland mittlerweile mehr als 20.000 Tonnen Fisch pro Jahr ? etwa genauso viel wie die Berufs- und Angelfischer.

Mit der Rahmenrichtlinie können die Bundesländer im Falle eines konkreten Schadens schnell und zielgerichtet einen Ausgleich zahlen, wie Klöckner erläuterte. Für Schäden, die unmittelbar durch geschützte Tiere verursacht werden, sieht die Richtlinie demnach in der Binnenfischerei- und Aquakultur einen Ausgleich in Höhe von bis zu 100 Prozent vor, bei der kleinen Küstenfischerei sind es bis zu 50 Prozent.

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