Familie muss nach Brand Miete weiterzahlen
Nach einem Brand beim Nachbarn ist die Wohnung der Familie I. unbewohnbar. Doch der Vermieter sieht keinen Grund für eine Mietzinsreduktion.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Vermieter wehrt sich gegen eine Mietzinsreduktion.
- Für den Mieterverband ist der Fall klar: Die Wohnung ist unbewohnbar.
In der Nachbarwohnung der Familie I. hat es gebrannt. Nur wenige Monate nach der Geburt des Kindes. Auch ihre Wohnung ist betroffen: Die Feuerwehr musste einen Teil des Bodens zwischen beiden Wohnungen entfernen.
Durch die Ritzen zieht jetzt Gestank und Kälte. Doch der Vermieter kommt der jungen Familie nicht entgegen. Er hält die Wohnung für bewohnbar.
Unterstützung erhält die Familie vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich. Gegenüber dem SRF-«Kassensturz» sagt er: «Diese Wohnung ist zurzeit nicht bewohnbar – es müsste eine Mietzinsreduktion von 100 Prozent geben.»

Weil es kalt ist und stinkt, lebt die junge Familie in einer anderen Unterkunft. Zwei Wohnungen können sie sich aber eigentlich nicht leisten. Die Verwaltung bleibt trotzdem hart.
Verwaltung schiebt Eigentümer Ball zu
Der Verwalter Roland Müller schreibt der Familie: «Die Beurteilung, ob eine Notsituation vorliegt, wird nicht von uns als Verwaltung gemacht.» Er schiebt den Ball dem Eigentümer zu.
Doch wie Recherchen des «Kassensturz» zeigen, gehört das Haus einer Firma, die zu Hälfte Müller gehört. Er ist ebenfalls Geschäftsleiter dieses Unternehmens. Ein Interview will er dem Konsumentenmagazin nicht geben. Nur so viel: Die Verwaltung habe nicht selbst entschieden, da sie sich an die Einschätzung von Fachpersonen gehalten habe.
Nach dem Dreh des Beitrags hat die Verwaltung der Familie eine Mietzinsreduktion gewährt. Allerdings nur für die ersten zwölf Tage nach dem Brand.