EuGH-Urteil zu Pflichten für Webmail-Angebote wie Gmail von Google

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute (09.30 Uhr) darüber, welche gesetzlichen Pflichten für Webmail-Angebote wie den vom Internetkonzern Google betriebenen E-Mail-Dienst Gmail gelten.

Google-Logo auf einem Tablet-Computer
Google-Logo auf einem Tablet-Computer - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Ansicht der Bundesnetzagentur unterliegt Gmail den Pflichten des Telekommunikationsgesetzes etwa bei Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit..

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen will in einem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und Google vom EuGH wissen, ob es sich bei solchen Angeboten um Telekommunikationsdienste handelt, welche den entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen. (Az. C-193/18)

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur unterliegt Gmail den Pflichten des Telekommunikationsgesetzes etwa bei Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit. Google ist dagegen der Auffassung, dass die Webmail-Dienste keine Telekommunikationsdienste sind. Das OVG bat in diesem Streit den EuGH um Auslegung der massgeblichen EU-Richtlinie.

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