EuGH-Expertin: Glyphosat kein Beispiel für Versagen der Pflanzenschutz-Regulierung

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Luxemburg,

Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat ist laut einer Expertin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) «kein einschlägiges Beispiel für vermeintliche Mängel im Gesamtsystem der Regulierung von Pflanzenschutzmitteln».

Unkrautvernichtungsmittel mit Glyphosat
Unkrautvernichtungsmittel mit Glyphosat - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Generalanwältin sieht keinen Beweis für offensichtliche Fehler bei der Zulassung.

Wie der EuGH am Dienstag mitteilte, sieht die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen das Prüfsystem für die Zulassung von Herbiziden als «solide» an. Es ermögliche auch die nachträgliche Korrektur von Bewertungsfehlern. In dem betreffenden Gerichtsverfahren sei aber kein Beweis vorgelegt worden, dass die EU bei der Glyphosat-Zulassung «offensichtlich fehlerhaft gehandelt» habe. (Az. C-616/17)

Hintergrund dieser Vorlage ist ein Strafverfahren gegen Aktivisten, die in Frankreich in mehreren Geschäften Kanister eines glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels mit Farbe beschmiert haben sollen. Sie müssen sich deshalb wegen Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Das Strafgericht wollte aber vom EuGH wissen, ob die massgebliche EU-Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln ausreicht, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vollständig zu gewährleisten.

Sollte sich nämlich herausstellt, dass die weit verbreiteten Pflanzenschutzmittel womöglich mit Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verbunden sind, könnten die französischen Justizbehörden von einer Strafverfolgung der Aktivisten absehen.

Das Gericht fragte den EuGH unter anderem, ob die EU-Verordnung den sogenannten «Cocktail-Effekt» ausreichend berücksichtige. Dabei geht es um die Zusammenwirkung verschiedener Wirkstoffe in einem Mittel.

Laut der Generalanwältin gibt es keine Beweise, dass die Behörden diesen Effekt nicht in ihre Bewertung einbezogen hätten. Auch dafür nicht, dass ein Unternehmen die Daten, die es für die Zulassung seiner Mittel bei den Behörden vorlegen muss, so manipulieren könne, dass der Effekt nicht erfasst wird. Genau das werfen Umweltschützer dem inzwischen von Bayer übernommenem US-Chemiekonzern und Glyphosat-Hersteller Monsanto vor.

Stattdessen haben die Behörden laut der Expertin Zugriff auf vollständige Daten. Es sei vom Gesetz ausgeschlossen, dass ein Unternehmen die nötigen Untersuchungen anhand seiner eigenen Standards durchführt und selbst entscheidet, welche Daten es vorlegt und welche nicht.

Die Umweltschützer beklagen weiterhin, dass die Öffentlichkeit keinen ausreichenden Zugang zu den Glyphosat-Studien habe. Die Generalanwältin sieht die Vertraulichkeitsbestimmungen allerdings als «angemessen» an.

Schliesslich betonte die Expertin, dass die Behörden bei der Untersuchung der Giftigkeit eines Wirkstoffs Abwägungen treffen müssen zwischen den Kosten für Tests und Landwirte einerseits und einer potenziellen Gefährdung für die Umwelt andererseits. Auch dabei sieht die Generalanwältin im Gegensatz zu den Umweltschützern kein Behördenversagen.

Der Europäische Gerichtshof ist in seinen Entscheidungen nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgt diesen aber in vielen Fällen. Eine Entscheidung des EuGH wird in einigen Wochen erwartet. Über das konkrete Strafverfahren gegen die Aktivisten muss danach unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils das französische Gericht entscheiden.

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