Dufry Beteiligungen: HNA hat Offenlegungspflichten verletzt

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Bern,

Der chinesische Mischkonzern HNA Group hat seine Offenlegungspflichten gegenüber den Dufry Beteiligungen verletzt. Dies stellte die Finma fest.

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Das Logo von Dufry. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die HNA Group hat gegen die Offenlegungspflichten verstossen.
  • Die Finanzmarktaufsicht hat dies festgehalten.

Der chinesische Mischkonzern HNA Group hat vor zwei Jahren falsche Angaben über seine damalige Beteiligung am Schweizer Reisedetailhändler Dufry gemacht. Sie hat damit schwer gegen die Offenlegungspflichten verstossen, stellte die Finanzmarktaufsicht Finma fest.

Eigentumsverhältnisse an Dufry wurden untersucht

Die Finma zeigt den Sachverhalt nun beim Finanzdepartement EFD an. Die Behörde hatte aufgrund eines Verfahrens der Übernahmekommission (UVEK) die Eigentumsverhältnisse der HNA Group an Dufry untersucht.

Zur Erinnerung: Ab 2017 hatten verschiedene Rechtsträger von HNA Dufry-Aktien gekauft und diese bis im Januar 2019 wieder veräussert. Die HNA Group hielt in diesem Zeitraum kumuliert bis zu 21 Prozent aller Dufry-Aktien.

Sechs Mal falsche Angaben gemacht

Nun förderte die Untersuchung zu Tage, dass bei diesem Beteiligungsauf- und abbau die wirtschaftlich Berechtigten wiederholt nicht korrekt gemeldet wurden. Die HNA Group gab bei ihren Offenlegungsmeldungen stets die Cihang Foundation als wirtschaftlich Berechtigte der Beteiligung an Dufry an. Korrekt hätten aber die beiden Vorsitzenden des Konglomerats gemeldet werden müssen.

Feng Chen und der inzwischen verstorbene Jian Wang hätten jedoch «weitreichende Kontrollmöglichkeiten» über die Aktien gehabt. Die beiden hätten wegen ihrer indirekten Beteiligungen an der HNA Group gemeinsam das grösste wirtschaftliche Risiko aus der Dufry-Beteiligung getragen. Dies stellte die Finma fest. Entsprechend seien die sechs bei der Offenlegungsstelle der Schweizer Börse gemachten Meldungen nicht wahrheitsgemäss erfolgt.

Damit haben Feng Chen sowie die Cihang Foundation die Offenlegungspflicht sowie das damit verbundene Transparenzgebot nach Schweizer Finanzmarktrecht schwer verletzt: Aktionäre müssen von in der Schweiz kotierten Unternehmen offenlegen, wenn sie gewisse Schwellenwerte der Stimmrechte erreichen, unter- oder überschreiten.

HNA's rasante Expansion

Den Fall ins Rollen gebracht hatte im Juni 2017 die Wirtschaftszeitung «Financial Times». Diese hatte die Frage aufgeworfen, wer tatsächlich hinter dem chinesischen Giganten stecke, der in rasantem Tempo Firmen weltweit zukaufte. In der Schweiz hatte HNA auch den Airline-Caterer Gategroup, die Flugzeugwartungsfirma SR Technics sowie den Flugzeug- und Flughafendienstleister Swissport erworben.

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